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Sibel Arslan gewinnt Klage gegen Glarner wegen gefälschtem Video
Klage von Sibel Arslan: Nationalrat Andreas Glarner muss wegen Fake-Video zahlen
Der Schweizerische Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) ist dazu verurteilt worden, aufgrund eines Fake-Videos mit Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne/BS) fast 4000 Franken zu zahlen.
Video Quelle: Telezüri
Glarner hatte das Video, das mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt worden war, am 16. Oktober des vergangenen Jahres kurz vor den nationalen Wahlen auf X und Instagram veröffentlicht. In dem Video mit dem Titel „Wenn Sibel Arslan ehrlich wäre“ äußert ein Fake von Nationalrätin Arslan politische Ansichten, die nicht mit ihren tatsächlichen Überzeugungen übereinstimmen. Es wird behauptet, dass sie dazu aufgerufen habe, bei den letzten Wahlen im Herbst die SVP zu wählen und türkische Straftäter auszuschaffen. Auch wurde berichtet, dass Glarner das Video von einer spezialisierten Agentur erstellen ließ.
Die grüne Politikerin Arslan reagierte darauf, indem sie rechtliche Schritte gegen Glarner einleitete und ihn wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte verklagte. Der Entscheid des Basler Zivilgerichts, datiert vom 20. November 2023, liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor und ist rechtskräftig geworden, da sich Glarner in dem Verfahren nicht verteidigte.
Fransızca: Sibel Arslan remporte son procès contre Glarner pour la vidéo truquée
Plainte de Sibel Arslan : Le conseiller national Andreas Glarner doit payer pour une vidéo truquée
Le conseiller national suisse Andreas Glarner (UDC/AG) a été condamné à verser près de 4000 francs pour une vidéo truquée impliquant la conseillère nationale Sibel Arslan (Verts/BS).
Glarner avait publié la vidéo, créée à l’aide de l’intelligence artificielle, le 16 octobre de l’année dernière, peu avant les élections nationales, sur X et Instagram. Dans la vidéo intitulée „Si Sibel Arslan était honnête“, une fausse vidéo de la conseillère nationale Arslan exprime des opinions politiques qui contredisent ses convictions réelles. On prétend qu’elle aurait appelé à voter pour l’UDC lors des dernières élections d’automne et à expulser les délinquants turcs. Il a également été rapporté que Glarner avait fait réaliser la vidéo par une agence spécialisée.
La politicienne verte Arslan a réagi en intentant une action en justice contre Glarner, l’accusant de violation de ses droits personnels. La décision du tribunal civil de Bâle, datée du 20 novembre 2023, a été confirmée par l’agence de presse Keystone-SDA et est devenue définitive, Glarner ne s’étant pas défendu dans cette affaire.
İtalyanca: Sibel Arslan vince la causa contro Glarner per il video falso
Ricorso di Sibel Arslan: il Consigliere Nazionale Andreas Glarner deve pagare per un video falso
Il Consigliere Nazionale svizzero Andreas Glarner (UDC/AG) è stato condannato a pagare quasi 4000 franchi per un video falso con la Consigliera Nazionale Sibel Arslan (Verdi/BS).
Glarner aveva pubblicato il video, generato tramite intelligenza artificiale, il 16 ottobre dello scorso anno poco prima delle elezioni nazionali, su X e Instagram. Nel video dal titolo „Se Sibel Arslan fosse onesta“, un falso della Consigliera Nazionale Arslan esprime opinioni politiche che contrastano con le sue effettive convinzioni. Si afferma che, secondo tagesanzeiger.ch, avrebbe invitato a votare per l’UDC nelle elezioni dell’autunno scorso e a espellere i criminali turchi. Si è anche appreso che Glarner avrebbe commissionato il video a un’agenzia specializzata.
La politica verde Arslan ha quindi intentato una causa legale contro Glarner, denunciandolo per violazione dei suoi diritti personali. La decisione del tribunale civile di Basilea, datata 20 novembre 2023, è stata confermata dall’agenzia di stampa Keystone-SDA ed è diventata definitiva in quanto Glarner non si è difeso nel processo.
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Boykott-Aufruf gegen Israel: TV Sender wirft Moderatorin raus
„KAUFT NICHT BEI JUDEN!“ 2.0: SWR-Moderatorin Fares ruft zu Israel-Boykott auf und wird entlassen
Der Südwestrundfunk (SWR) hat beschlossen, die Moderatorin Helen Fares zu entlassen. In einer offiziellen Erklärung teilte der Sender am Montagabend mit, dass Fares nicht länger das digitale Dialog-Format „MixTalk“ moderieren werde. Grund für diese Entscheidung sind Fares‘ fragwürdige und extremen politischen Äußerungen, insbesondere ihr Aufruf zum Boykott israelischer Produkte.
In einem selbst gedrehten Video, das auf ihrem privaten Instagram-Kanal veröffentlicht wurde, rief Fares zum Boykott israelischer Produkte auf und warb gleichzeitig für eine App, die es ermöglicht, solche Produkte im Supermarkt zu erkennen. Dieser Boykott-Aufruf hat bei einigen Nutzern Assoziationen zur Nazi-Parole „Kauft nicht bei Juden“ geweckt.
Die Entscheidung des SWR wurde auch von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, forderte vom SWR Aufklärung und betonte, dass antiisraelischer Boykottaktivismus nicht mit journalistischen Funktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbar sei.
Die Reaktionen auf Fares‘ Video waren durchweg negativ. Hasnain Kazim, Autor und Schriftsteller, kritisierte Fares‘ Aktion scharf und bezeichnete sie als „Wahnsinn“. Der SWR begründete seine Entscheidung damit, dass Fares‘ Post nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Sender entstanden sei. Dennoch habe sie die Neutralitätspflicht eines Moderators verletzt und somit das Vertrauen in ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigt.
Helen Fares ist bekannt als Journalistin, Aktivistin, Moderatorin, Podcasterin und Psychologin im Bereich Wirtschaft. Sie war Teil des festen Moderationsteams der digitalen Debatten-Sendung „MixTalk“ beim SWR. Ihre politischen Äußerungen und Aktivitäten in den sozialen Medien haben jedoch zu ihrer Entlassung geführt.
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Leben
Unterwasserroboter uOne: Ein Meilenstein für die maritime Datensammlung
In einer Ära zunehmender Automatisierung und technologischer Innovationen könnte der Unterwasserroboter uOne schon bald die mühsamen und riskanten Aufgaben übernehmen, die bisher von menschlichen Tauchern ausgeführt wurden. Entwickelt von uWare Robotics, einem belgischen Unternehmen, definiert dieses autonome Unterwasserfahrzeug (AUV) die Grenzen der Unterwasserforschung und -exploration neu.
Der uOne ist jedoch kein gewöhnliches AUV. Sein kompakter Körper, ausgestattet mit acht Triebwerken, ermöglicht es ihm, auf der Stelle zu schweben oder sich frei in jede Richtung zu bewegen. Anders als herkömmliche AUVs kann sich der uOne frei von störenden Kabeln bewegen, die typischerweise bei ferngesteuerten Unterwasserfahrzeugen ein Hindernis darstellen.
Was den uOne einzigartig macht, ist seine Fähigkeit zur präzisen Datensammlung und Inspektion unter Wasser. Ausgestattet mit einer Vielzahl von Sensoren, einschließlich hochauflösender Kameras und Geräten zur Messung von Temperatur und Schwebstoffen, erstellt das Fahrzeug detaillierte Unterwasserkarten von Objekten wie Pipelines, Offshore-Windenergieanlagen und Hafenkais.
Die gesammelten Daten werden drahtlos übertragen und können genutzt werden, um digitale Modelle der überwachten Objekte zu erstellen. Diese „digitalen Zwillinge“ ermöglichen es Ingenieuren und Technikern, Wartungs- und Reparaturarbeiten präzise zu planen und durchzuführen.
Der uOne ist kompakt und handlich, mit einer Größe von 40x40x50 Zentimetern und einem Gewicht von 15 Kilogramm. Trotz seiner kompakten Größe kann er Nutzlasten von bis zu fünf Kilogramm tragen und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 5,5 Kilometern pro Stunde. Mit einem Bord-Akku, der zwei Stunden Betriebsdauer ermöglicht, ist der uOne äußerst effizient und kann schnell wieder eingesetzt werden, da die Batterie austauschbar ist.
Die Einführung des uOne markiert einen Meilenstein in der Unterwassertechnologie und verspricht, die Effizienz und Sicherheit von maritimen Inspektions- und Datensammeloperationen erheblich zu verbessern. Mit seiner Fähigkeit, präzise Daten zu sammeln und gefährliche Aufgaben zu übernehmen, setzt der uOne einen neuen Standard für die Erkundung und Erforschung der Unterwasserwelt.
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„Yol“ feiert Fernsehpremiere!
Am vergangenen Samstagabend strahlte der schweizerische Sender Tele1 erstmals den preisgekrönten Film „Yol“ aus, der zuvor lange Zeit in der Türkei verboten war. Die Ausstrahlung des Werks des renommierten Regisseurs Yılmaz Güney wurde von einer großen Erwartungshaltung begleitet.
Der Film „Yol“ gilt als eines der bedeutendsten Werke des türkischen Kinos und wurde sogar mit der Goldenen Palme des renommierten Cannes Film Festivals ausgezeichnet. Seine Aufführung war jedoch jahrelang in der Türkei untersagt. Erst 1999, dank der Bemühungen von Yılmaz Güneys Ehefrau Fatoş Güney, konnte der Film schließlich gezeigt werden.
Die Handlung des Films, die von Yılmaz Güneys eigenen Gefängniserfahrungen inspiriert ist, erzählt eine eindrucksvolle Geschichte über das Leben und die Träume von Menschen unter schwierigen Bedingungen. Die Dreharbeiten begannen bereits im Jahr 1981, wurden jedoch aufgrund von Güneys Haftstrafe von seinem Freund und ehemaligen Assistenten Şerif Gören abgeschlossen. Nachdem Güney die Aufnahmen in die Schweiz geschickt hatte, floh er selbst und die Nachbearbeitung des Films fand schließlich in Frankreich statt.
Einige Szenen des Films wurden auf Anraten des Direktors des Cannes Film Festivals gekürzt, was zu einer um etwa 27 Minuten kürzeren Gesamtdauer führte. Die Entscheidung, den Film „Yol“ zu zeigen, wird von vielen als wichtiger Schritt für die Anerkennung und Würdigung des künstlerischen Erbes Yılmaz Güneys betrachtet.
„Yol“ ist nicht nur ein Film, sondern auch ein wichtiges kulturelles Erbe, das die Geschichte des türkischen Kinos geprägt hat. Seine Ausstrahlung im Fernsehen markiert einen Meilenstein und bietet den Zuschauern die Möglichkeit, ein Stück Filmgeschichte zu erleben.
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