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Politik

Piratenpartei setzt sich für digitale Grundrechte und Datenschutz ein

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Cemil Baysal

Die Piratenpartei engagiert sich für die Förderung der „Digitalen Integrität“ und verzeichnet einen Erfolg im Kanton Genf.

Monica Amgwerd, Generalsekretärin der Piratenpartei, erläutert in einem exklusiven Interview mit der Zeitung 20min die Hintergründe und Ziele der neuen Initiative für digitale Integrität.

Die Piratenpartei setzt sich aktiv für eine „menschenfreundliche Digitalisierung“ ein und kämpft dabei sowohl für mehr Transparenz als auch für verstärkten Datenschutz. Aktuell fokussiert sie erfolgreich auf Letzteres.

Im Juni 2023 wurde die Initiative für „Digitale Integrität“ im Kanton Genf mit beeindruckenden 94 Prozent Zustimmung angenommen, ein äußerst deutliches Ergebnis. Nun plant die Piratenpartei eine ähnliche Initiative im Kanton Zürich, mit der Unterschriftensammlung, die am Montag beginnt. Innerhalb von sechs Monaten müssen 6000 Unterschriften gesammelt werden.

Das Ziel der Initiative ist es, mithilfe eines Internet-Grundrechts die Vor- und Nachteile der Digitalisierung auszubalancieren, betont Monica Amgwerd (38), Generalsekretärin der Piratenpartei. Dabei werden Forderungen wie das Recht auf Vergessenwerden aufgestellt, besonders relevant in Zeiten, in denen künstliche Intelligenz Bewerbungsverfahren beeinflusst.

Recht auf Vergessenwerden: Wer mit 20 Jahren Bilder auf Facebook postet, soll mit 40 nicht mehr darauf behaftet werden. Doch das ist schwierig, wenn im Bewerbungsverfahren die Interessenten mit künstlicher Intelligenz sortiert werden. In Grossunternehmen ist das heute normal. Die Spur, die jemand im Internet hinterlassen hat, entscheidet über Zu- oder Absage. Somit könnte eine Bewerberin, die in ihrer Jugend unvorteilhafte Informationen teilte, heute durch den Einsatz von KI im Bewerbungsprozess benachteiligt werden.

Recht auf ein Offline-Leben: An manchen Haltestellen könne man mit Bargeld keine Tickets mehr kaufen, sagt Monica Amgwerd. Wer nur Bargeld hat, etwa Kinder oder ältere Personen, ist verloren. Der Mensch müsse das Recht haben, das Leben ohne Internet zu bewältigen: Bankkonto, Patientendossier, Austausch mit den Behörden. Es gehe auch um ganz einfache Dinge: um das Recht, beim Anruf bei der Bank oder beim Telefon-Anbieter von einem Menschen bedient zu werden, nicht von einem Sprech-Roboter. Ein Beispiel hierfür wäre, dass an bestimmten öffentlichen Verkehrshaltestellen nur digitale Zahlungsmethoden akzeptiert werden, was besonders für diejenigen zum Problem wird, die nur Bargeld haben.

Nutzung und Verweigerung des Internet-Angebots: Jeder solle das Internet-Angebot nutzen können, aber jeder solle auch Nein sagen dürfen. „Heute ist das nicht gewährleistet. Der Bürger ist den Datenkraken schutzlos ausgeliefert.“ Daten würden gesammelt, verkauft, verwendet – wirksame Regeln gebe es nicht. Beispielsweise könnte jemand gezwungen sein, digitale Dienste zu nutzen, ohne die Möglichkeit zu haben, diese abzulehnen, was zu einem schutzlosen Zustand gegenüber Datenmissbrauch führt.

Monica Amgwerd, Expertin in Germanistik, Film und Philosophie sowie ehemalige Film- und Regiestudentin an der ZHdK, setzt ihre Expertise als Aktivistin ein. Inspiriert durch ihre Mutterschaft und das Bewusstsein für die Auswirkungen der digitalisierten Welt auf ihre Kinder, wurde sie politisch aktiv.

Ihre politischen Aktionen spiegeln ihre Überzeugung für Umweltschutz und gegen Ressourcenverschwendung wider. Die Piratenpartei befindet sich laut Monica Amgwerd im Wandel, weg von einem kleinen Informatiker-Nerd-Kern hin zu einer vielfältigeren Organisation.

Die Piratenpartei setzt sich also nicht nur für digitale Grundrechte ein, sondern verkörpert auch selbst einen Wandel in der Art und Weise, wie sie agiert und mit Daten umgeht. Die Forderungen nach Datenschutz und digitalem Gleichgewicht spiegeln ihre eigene Vorsicht im Umgang mit persönlichen Informationen wider.

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Politik

Bundesrat: „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ Initiative zur Ablehnung empfohlen

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Bern- Am 9. Juni 2024 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ abstimmen. Die Initiative fordert, dass die Zustimmung der betroffenen Person für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit erforderlich ist. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen, da das Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem sind die konkreten Auswirkungen einer Annahme der Initiative unklar, insbesondere im Hinblick auf die Polizeiarbeit.

Die Initiative wurde im Herbst 2020 in einem politischen und gesellschaftlichen Umfeld lanciert, das von der Corona-Pandemie geprägt war. Während der Bundesrat drastische Massnahmen ergriff, um die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, begann gleichzeitig die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Virus. Die Initiative fordert Zustimmung für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit und besagt, dass eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden darf.

Das Initiativkomitee betont die Bedeutung der persönlichen Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper. Sie sehen den Körper als letzte Bastion der individuellen Freiheit und argumentieren, dass wahre Freiheit nur dann gegeben sei, wenn jeder selbst darüber entscheiden könne, was in seinen Körper gelange, ohne politische Einmischung.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit bereits in der Verfassung verankert ist und niemand ohne Zustimmung geimpft werden darf. Sie betonen jedoch auch, dass in Ausnahmesituationen vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen erforderlich sein können, um das Gesundheitssystem zu schützen. Die Initiative sei zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie potenziell alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden betreffen könnte, die den menschlichen Körper beeinflussen. Die konkreten Auswirkungen auf die Polizeiarbeit oder andere staatliche Eingriffe wären von der Umsetzung und der Rechtsprechung abhängig.

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Boykott-Aufruf gegen Israel: TV Sender wirft Moderatorin raus

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„KAUFT NICHT BEI JUDEN!“ 2.0: SWR-Moderatorin Fares ruft zu Israel-Boykott auf und wird entlassen

Der Südwestrundfunk (SWR) hat beschlossen, die Moderatorin Helen Fares zu entlassen. In einer offiziellen Erklärung teilte der Sender am Montagabend mit, dass Fares nicht länger das digitale Dialog-Format „MixTalk“ moderieren werde. Grund für diese Entscheidung sind Fares‘ fragwürdige und extremen politischen Äußerungen, insbesondere ihr Aufruf zum Boykott israelischer Produkte.

In einem selbst gedrehten Video, das auf ihrem privaten Instagram-Kanal veröffentlicht wurde, rief Fares zum Boykott israelischer Produkte auf und warb gleichzeitig für eine App, die es ermöglicht, solche Produkte im Supermarkt zu erkennen. Dieser Boykott-Aufruf hat bei einigen Nutzern Assoziationen zur Nazi-Parole „Kauft nicht bei Juden“ geweckt.

Die Entscheidung des SWR wurde auch von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, forderte vom SWR Aufklärung und betonte, dass antiisraelischer Boykottaktivismus nicht mit journalistischen Funktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbar sei.

Die Reaktionen auf Fares‘ Video waren durchweg negativ. Hasnain Kazim, Autor und Schriftsteller, kritisierte Fares‘ Aktion scharf und bezeichnete sie als „Wahnsinn“. Der SWR begründete seine Entscheidung damit, dass Fares‘ Post nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Sender entstanden sei. Dennoch habe sie die Neutralitätspflicht eines Moderators verletzt und somit das Vertrauen in ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Helen Fares ist bekannt als Journalistin, Aktivistin, Moderatorin, Podcasterin und Psychologin im Bereich Wirtschaft. Sie war Teil des festen Moderationsteams der digitalen Debatten-Sendung „MixTalk“ beim SWR. Ihre politischen Äußerungen und Aktivitäten in den sozialen Medien haben jedoch zu ihrer Entlassung geführt.

#BoykottIsrael #SWR #HelenFares #ModeratorEntlassen #meinungsfreit #gazza #palästina #israil #Deutschland #Europa

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Politik

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative

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Bern- Am 9. Juni 2024 stimmt die Bevölkerung über die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab. Diese fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden muss. Die dafür nötigen Prämienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Beiträge so mehrheitlich vom Bund übernommen werden müssten. Zudem enthält die Initiative keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Der Bundesrat bevorzugt den ausgewogeneren indirekten Gegenvorschlag.

Die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens einer versicherten Person ausmachen dürfen. Dafür müssten Bund und Kantone die Prämien stärker verbilligen. Die Beiträge müssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund finanziert werden. Die Kantone würden den Rest übernehmen. Im Jahr 2020 hätte die Initiative bei Annahme zu Mehrkosten von 3,5 bis 5 Milliarden Franken für Bund und Kantone geführt.



Argumente des Initiativkomitees
Das Initiativkomitee will die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger schützen, indem die Krankenversicherungsprämien auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens gedeckelt werden. Laut dem Initiativkomitee würde dies nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien zugutekommen. Bei Annahme der Initiative verlagere sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten von den Prämienzahlenden auf die politischen Behörden. Bund und Kantone hätten einen Anreiz, Preissenkungen und Kostendämpfung im Gesundheitswesen voranzutreiben.



Argumente von Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Prämien-Entlastungs-Initiative ab, da sie nur bei der Prämienfinanzierung ansetzt und keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten enthält. Zudem verlangt die Initiative, dass die Prämienverbilligungen mehrheitlich vom Bund getragen werden, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheidungen beeinflusst werden.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien ein Problem darstellt. Er stellt aber auch fest, dass manche Kantone in den letzten Jahren ihren Prämienverbilligungsbeitrag nicht im gleichen Masse erhöht haben wie der Bund. Dieser passt seinen Beitrag an den Anstieg der Gesundheitskosten an.

Im Jahr 2020 belief sich der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken und der Beitrag der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Die kantonalen Beiträge variieren jedoch stark je nach Kanton. Im Jahr 2020 lagen die Beiträge der Kantone an die Prämienverbilligungen zwischen 12 und 67 Prozent, wobei der Bund jeweils den Rest beisteuerte.

Gegenvorschlag mit kostendämpfendem Anreiz
Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie möchten jedoch wirksamer und nachhaltiger auf die finanzielle Belastung der Haushalte durch die Prämien einwirken. Sie legen daher einen indirekten Gegenvorschlag vor, der die Höhe der von einem Kanton zu entrichtenden Prämienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten koppelt.

So müssten Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr zahlen als Kantone mit tieferen Kosten. Dadurch erhalten sie einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP einzudämmen. Gelingt es einem Kanton, das Kostenwachstum in seinem Hoheitsgebiet zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, dann spart er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung.

Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hätten mit dem Gegenvorschlag die Mehrkosten für die Kantone im Jahr 2020 mindestens 360 Millionen Franken betragen, zusätzlich zu den effektiv bezahlten 2,6 Milliarden Franken. Für den Bund brächte der Gegenvorschlag keine Mehrkosten; sein Beitrag würde weiterhin nach der bestehenden Regelung jährlich angepasst.

Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

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