Schweiz
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Schweiz
IV. SWISS-TURKISH BUSINESS FORUM: PLATTFORM FÜR WIRTSCHAFTSDIALOG IN ZÜRICH
- Türkische und Schweizer Geschäftsleute vereint
- Am 4. Dezember 2024 fand das IV. Swiss-Turkish Business Forum im S-GE Switzerland Global Enterprise Saal in Zürich statt. Die Veranstaltung brachte bedeutende Vertreter der türkischen und schweizerischen Wirtschaft zusammen. Unter den rund 80 Teilnehmern waren der türkische Generalkonsul von Zürich, Fazlı Çorman, der Handelsattaché der Türkischen Botschaft, Osman Beyhan, der Generaldirektor von Turkish Airlines Zürich, Burak Öztürk, sowie zahlreiche weitere Geschäftsleute.
- Eröffnungsrede und herausragende Vorträge
- Die Eröffnungsrede hielt Philippe Graber, Präsident des Swiss-Turkish Business Council (STBC). Zürih’s Generalkonsul Fazlı Çorman gab detaillierte Einblicke in Investitionsmöglichkeiten in der Türkei, während der Gastgeber, S-GE-Direktor Stefan Barny, die Bedeutung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Türkei betonte.
- Expertengutachten und inspirierende Geschichten
- Gero Jung (Mirabaud Bank): Umfassende Bewertungen der globalen Wirtschaft.
- Can Selçuki (Research Istanbul): Einblicke in die aktuelle wirtschaftliche Lage der Türkei und die Herausforderungen, denen sie gegenübersteht.
- Sami Çebi (CEO von SICPA): Die Erfolgsgeschichte des Unternehmens und inspirierende Botschaften an die Geschäftswelt.
- Technologie und mehrsprachige Kommunikation
- Dank der Plattform Vidby konnten die Teilnehmer die Vorträge live in ihrer eigenen Muttersprache über ihre Smartphones verfolgen. Diese innovative Lösung steigerte die Zugänglichkeit der Veranstaltung erheblich.
- Türkische Gastfreundschaft und exklusive Geschenke
- Nach der Frage-und-Antwort-Runde endete das Forum mit erfrischenden Köstlichkeiten, die von Turkish Airlines angeboten wurden. Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit für anregende Gespräche und Networking. Neben den kulinarischen Genüssen von Turkish Airlines hatten die Gäste dank der Unterstützung von SET AG die Möglichkeit, edle türkische Weine vom Weingut Chamlıca zu verkosten. Zudem erhielt jeder Referent eine exklusive Zigarren-Geschenkbox von Presidente Cigars. Die Veranstaltung bot eine hervorragende Plattform für intensiven Austausch und wertvolle Geschäftskontakte.
IV. SWISS-TURKISH BUSINESS FORUM: A PLATFORM FOR ECONOMIC DIALOGUE IN ZURICH
- On December 4, 2024, the 4th Swiss-Turkish Business Forum took place at the S-GE Switzerland Global Enterprise hall in Zurich, uniting influential figures from both the Turkish and Swiss business sectors. Among the 80 participants were Fazlı Çorman, the Turkish Consul General in Zurich, Osman Beyhan, the Commercial Attaché of the Turkish Embassy, Burak Öztürk, the General Manager of Turkish Airlines Zurich, and many other business leaders.
The event began with an opening speech by Philippe Graber, President of the Swiss-Turkish Business Council (STBC). Turkish Consul General Fazlı Çorman provided valuable insights into investment opportunities in Turkey, while Stefan Barny, Director of S-GE, stressed the significance of trade relations between Switzerland and Turkey.
The forum featured expert presentations from Gero Jung (Mirabaud Bank), who provided a comprehensive analysis of the global economy, Can Selçuki (Research Istanbul), who discussed Turkey’s economic situation and its challenges, and Sami Çebi (CEO of SICPA), who shared the company’s success story and offered motivational messages to the business community.
Thanks to the Vidby platform, participants were able to follow the talks in their native languages, increasing the event’s accessibility.
The forum concluded with a networking session, where Turkish Airlines offered refreshments, and guests had the opportunity to taste premium Turkish wines from Chamlıca winery, sponsored by SET AG. Each speaker also received an exclusive cigar gift box from Presidente Cigars. The event provided a valuable platform for networking, exchange, and building strong business connections.
Schweiz
STBC Besuch beim Generalkonsul in Zürich
Der Präsident des Swiss Turkish Business Council (STBC), Philippe Graber, und Vorstandsmitglied sowie Pressesprecher Cemil Baysal besuchten den Generalkonsul von Zürich, Emre Hasan Uygun. Bei dem Besuch, der in einer herzlichen und freundlichen Atmosphäre stattfand, wurden Ideen ausgetauscht.
Graber und Baysal teilten während dieses Treffens ihre Ansichten zu den aktuellen Projekten des STBC und zur Förderung der Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern. Generalkonsul Uygun hob das Potenzial im Handelsbereich zwischen der Türkei und der Schweiz hervor und betonte die Bedeutung der Weiterentwicklung solcher Kooperationen.
STBC Visit to the Consul General in Zurich
Philippe Graber, President of the Swiss Turkish Business Council (STBC), and Cemil Baysal, Board Member and Head of Press and Communications, visited the Consul General of Zurich, Emre Hasan Uygun. The visit, which took place in a sincere and friendly atmosphere, provided an opportunity for exchanging ideas.
During the meeting, Graber and Baysal shared insights on STBC’s current projects and discussed ways to enhance commercial relations between the two countries. Consul General Uygun emphasized the potential in the trade sector between Turkey and Switzerland and the importance of developing such collaborations.
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Schweiz
Calida ernennt Irem Aydin zur neuen Generalmanagerin ihrer Hauptmarke
Calida, ein führendes Unternehmen im Bereich Damenunterwäsche, hat Irem Aydin als neue Generalmanagerin ernannt. Aydin wird ihre neue Position am 1. Juli antreten.
Irem Aydin verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der internationalen Textilbranche, darunter Stationen bei namhaften Unternehmen wie GAP, Hugo Boss und Wolford, bevor sie zu Calida stieß.
Felix Sulzberger, der Vorsitzende des Verwaltungsrats von Calida, äußerte sich zuversichtlich über die Ernennung von Aydin und betonte ihre strategischen und operativen Fähigkeiten, die Calida helfen werden, ihre Wachstumsziele zu erreichen.
Neben ihrer Hauptmarke Calida führt das Unternehmen auch die Unterwäschemarken Cosabella und Aubade sowie den Gartenmöbelhersteller Lafuma in seinem Portfolio.
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