Schweiz
Familienvater nach 30 Jahren wegen Schulden des Landes verwiesen
Familienvater nach 30 Jahren wegen Schulden des Landes verwiesen
Ein langjähriger Bewohner des Kantons Aargau, ein 47-jähriger montenegrinischer Staatsbürger, sieht sich gezwungen, die Schweiz zu verlassen, nachdem das Bundesgericht einen Landesverweis wegen „mutwilliger Verschuldung“ ausgesprochen hat. Der Mann hatte seit den frühen 90er-Jahren in der Schweiz gelebt, erhielt später die Niederlassungsbewilligung C und zog hier seine Kinder groß. Aufgrund seiner finanziellen Misere, die durch wiederholte Bußgelder, langjährige Abhängigkeit von Sozialhilfe und hohe Schulden gekennzeichnet war, entzogen ihm das aargauische Migrationsamt und das Verwaltungsgericht die Niederlassungsbewilligung. Dieser Entzug wurde nun auch durch das Bundesgericht bestätigt, wie die „Aargauer Zeitung“ berichtet. Im Urteil heißt es, dass der Beschwerdeführer durch seine mangelnde dauerhafte Erwerbstätigkeit selbst in finanzielle Not geraten sei und erst im Jahr 2022 eine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen habe.
Es sei darauf hingewiesen, dass ein obligatorischer Landesverweis grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf bis maximal 15 Jahren ausgesprochen werden kann. Die genaue Dauer wird von den Gerichten unabhängig von der Schwere der begangenen Straftat festgelegt. Die Entscheidung des Bundesgerichts verdeutlicht, unter welchen Umständen Ausländern die Niederlassungsbewilligung entzogen wird.
France : En raison de dettes – Ces actes peuvent entraîner une expulsion du pays
Un père de famille doit quitter la Suisse après 30 ans
Il a été sanctionné environ 20 fois, a vécu pendant longtemps uniquement de l’aide sociale et a accumulé d’importantes dettes : un homme du canton d’Argovie doit quitter la Suisse après 30 ans, a décidé la Cour fédérale.
La Cour fédérale a prononcé une mesure d’expulsion à l’encontre d’un Monténégrin, pour „endettement volontaire“.
Le citoyen monténégrin (47 ans) vivait en Suisse depuis le début des années 90, a obtenu quelques années plus tard l’autorisation de séjour C et a élevé ses enfants ici. En raison d’un „endettement volontaire“, l’office des migrations d’Argovie et le tribunal administratif lui ont retiré l’autorisation de séjour. Une décision désormais également soutenue par la Cour fédérale, selon le rapport du „Aargauer Zeitung“. „Le requérant a lui-même provoqué la détresse financière en ne poursuivant aucune activité professionnelle durable, mais en ne commençant un emploi à plein temps qu’en 2022“, indique le jugement.
En principe, une expulsion nationale obligatoire peut être prononcée pour une durée de cinq à quinze ans. La durée est décidée par les tribunaux indépendamment de la gravité de la peine pour l’infraction commise.
İtalian : Debiti – Questi Atti Possono Portare a un Espulsione Nazionale
Padre di Famiglia Costretto a Lasciare la Svizzera Dopo 30 Anni
È stato multato circa 20 volte, ha vissuto a lungo solo con l’assistenza sociale e ha accumulato debiti elevati: un uomo del Cantone di Argovia deve lasciare la Svizzera dopo 30 anni, ha deciso la Corte Federale.
La Corte Federale ha emesso un provvedimento di espulsione nei confronti di un montenegrino, motivato da „indebitamento intenzionale“.
Il cittadino montenegrino (47 anni) ha vissuto in Svizzera dagli inizi degli anni ’90, ha ottenuto il permesso di domicilio C alcuni anni dopo e ha cresciuto qui i suoi figli. A causa dell'“indebitamento intenzionale“, l’Ufficio delle migrazioni dell’Argovia e il Tribunale amministrativo gli hanno revocato il permesso di domicilio. Una decisione che ora viene supportata anche dalla Corte Federale, come riporta l'“Aargauer Zeitung“. „Il ricorrente ha causato da solo la situazione finanziaria precaria, non svolgendo un’attività lavorativa permanente, ma iniziando un impiego a tempo pieno solo nel 2022“, si legge nella sentenza.
In linea di principio, un’espulsione nazionale obbligatoria può essere emessa per un periodo di cinque a quindici anni. La durata è stabilita dai tribunali in modo indipendente dalla gravità della pena per il reato commesso.
Schweiz
Neue Horizonte im Licht von 100 Jahren Freundschaft“ – Wirtschaftsforum Schweiz–Türkei in Zürich
Bericht von Cemil Baysal
Anlässlich des 100. Jahrestags des Freundschaftsvertrags zwischen der Schweiz und der Türkei fand am 2. Dezember 2025 in Zürich das 5. Swiss–Turkish Business Forum statt. Die Veranstaltung, ausgerichtet von Switzerland Global Enterprise (S-GE) und organisiert vom Swiss Turkish Business Council (STBC), widmete sich in einem umfassenden Programm der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der bilateralen Beziehungen.
Unter dem Leitmotiv „100 Jahre Freundschaft – 100 Years of Friendship“ bot das Forum einen tiefgehenden Einblick in die historischen Grundlagen, die aktuelle wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie in neue strategische Perspektiven für beide Länder.
Hochrangige Teilnahme und vielseitiger Austausch
Zu den Gästen zählten:
- Şebnem İncesu, Botschafterin der Republik Türkei in Bern
- Fazlı Çorman, Generalkonsul der Türkei in Zürich – Botschafter
- Osman Beyhan und Cumali Semeğir, Handelsoberberater (Ticaret Başmüşavirleri) der türkischen Botschaft sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und STBC-Mitgliedskreisen.
Für die kulinarische Begleitung sorgten Set AG als Getränkesponsor sowie Lekkeray, dessen gastronomische Beiträge grossen Anklang fanden.
Thematische Schwerpunkte: Gestern – Heute – Morgen
Die Vorträge des Abends gliederten sich in drei zentrale Bereiche:
- Gestern: Historische Hintergründe der bilateralen Beziehungen
- Heute: Aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Entwicklungen
- Morgen: Perspektiven für eine vertiefte Partnerschaft
STBC-Präsident Philippe Graber – Eröffnung
In seiner Begrüssung betonte Philippe Graber die langfristige Stabilität der schweizerisch-türkischen Beziehungen:
„Auf diesem über hundertjährigen Fundament wollen wir nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsmodelle weiterentwickeln.“
Botschafterin Şebnem İncesu – Strategische Partnerschaft in einer Welt im Wandel
Botschafterin İncesu hob die zunehmende Dynamik der geopolitischen Lage hervor und unterstrich die Bedeutung wirtschaftlicher Diversifizierung:
- Die globale Ordnung befinde sich im Wandel.
- Geopolitische Risiken nähmen zu.
- Strategische Partnerschaften seien wichtiger denn je.
Sie verwies darauf, dass die Türkei insbesondere im Kontext von Gaza, der Ukraine und Syrien eine wachsende strategische Rolle spiele.
Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und der Türkei erreichte 2024 ein Volumen von 12 Milliarden USD und kehrte in den ersten neun Monaten 2025 erneut auf dieses Niveau zurück.
Das mittelfristige Ziel liege bei 20 Milliarden USD.
Dr. Max Schweizer – „100 Jahre Freundschaft“: Ein historischer Rückblick
Historiker Dr. Max Schweizer präsentierte einen prägnanten Überblick über die Entwicklung der bilateralen Beziehungen – von den Lausanner Verhandlungen (1922/23) über die frühen Jahre der Republik bis hin zur geopolitischen Neuausrichtung im 20. Jahrhundert.
Er zeigte anhand von sieben zeitgeschichtlichen Momenten:
- die Rolle der Schweiz in Lausanne,
- die Phase der Modernisierung nach 1923,
- die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs,
- den Weg der Türkei in die NATO,
- wirtschaftliche Transformationen der 1950er Jahre.
Çalık Enerji Swiss AG – Energiepartnerschaften als Zukunftsfeld
Redner: Naci Can
Für Çalık Enerji Swiss AG stellte Naci Can zentrale Energieprojekte des Unternehmens vor und skizzierte deren Bedeutung für die bilaterale Zusammenarbeit.
Zu den Schwerpunkten zählten:
- über 10 GW Energieprojekte in EMEA und Zentralasien
- Wasserstofffähige (H₂-ready) Gaskraftwerke in Polen und Ungarn
- erneuerbare Energieinvestitionen in Angola, Kosovo und Albanien
- die Einbindung Schweizer Zulieferer in internationale EPC-Prozesse
- der Ausbau der Präsenz in Luzern
Naci Can betonte:
„Nachhaltige Energie, Emissionsreduktion und innovative Infrastruktur werden das Rückgrat unserer zukünftigen Zusammenarbeit bilden.“
Turkisch / Türkce Link:
Schweiz
BESUCH BEI DER TÜRKISCHEN BOTSCHAFTERIN IN BERN
AUSTAUSCH ÜBER WIRTSCHAFTLICHE BEZIEHUNGEN UND DAS 100-JÄHRIGE JUBILÄUM DES FREUNDSCHAFTSVERTRAGS
Bern – Eine Delegation der Swiss-Turkish Business Community (STBC) besuchte die Botschafterin der Republik Türkei in Bern, Frau Şebnem İncesu. An dem Treffen nahmen der STBC-Präsident Philippe Graber und der Kommunikationsverantwortliche des Vorstands, Cemil Baysal, teil. Ebenfalls anwesend waren die Wirtschaftsattachés der türkischen Botschaft, Herr Osman Nuri Beyhan und Herr Cumali Semegir.
Die Botschafterin und die Wirtschaftsattachés erhielten Einblicke in die Geschichte und die Aktivitäten der STBC. In dem offenen und freundlichen Gespräch wurden Gedanken über das wirtschaftliche Potenzial zwischen der Schweiz und der Türkei ausgetauscht. Zudem wurde über die geplanten Veranstaltungen und gegenseitigen Besuche im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Freundschaftsvertrags zwischen der Türkei und der Schweiz, der 1925 unterzeichnet wurde, gesprochen.
VISIT TO TURKISH AMBASSADOR ŞEBNEM İNCESU IN BERN: DISCUSSIONS ON BILATERAL TRADE RELATIONS AND 100TH ANNIVERSARY EVENTS
Bern – A delegation from the Swiss-Turkish Business Community (STBC) visited the Ambassador of the Republic of Turkey in Bern, Ms. Şebnem İncesu. The meeting was attended by STBC President Philippe Graber and Board Communication Officer Cemil Baysal, along with the Turkish Embassy’s Commercial Attachés, Mr. Osman Nuri Beyhan and Mr. Cumali Semegir.
During the cordial meeting, Ambassador İncesu and the Commercial Attachés were briefed on the history and activities of STBC. The parties exchanged views on the trade potential and economic cooperation between Turkey and Switzerland. Additionally, they discussed the upcoming events and reciprocal visits planned for the 100th anniversary of the Turkey-Switzerland Friendship Agreement, signed in 1925.



Türkce haber:
Interview
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Die Stimme der Schweiz – İsviçreninsesi +41“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
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