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Doppelnamen sollen in der Schweiz wieder möglich sein

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Doppelnamen sollen in der Schweiz wieder möglich sein: Flexibilität für Ehegatten und Kinder“

Nach zehn Jahren könnten Doppelnamen bei Heirat und für Kinder zurückkehren, nachdem die Nationalratskommission sich für eine weitreichende Änderung ausgesprochen hat.

Doppelnamen bei Heirat, die vor einem Jahrzehnt in der Schweiz abgeschafft wurden, könnten künftig wieder erlaubt sein. Die zuständige Nationalratskommission hat sich nach der Vernehmlassung für eine umfassende Änderung ausgesprochen, die auch mehr Flexibilität bei der Namensgebung von Kindern ermöglichen soll.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat mit 14 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, dass der Doppelname für Ehegatten künftig flexibler gestaltet werden soll als im früheren Recht und dass er auch für Kinder möglich sein soll. Dies gaben die Parlamentsdienste am Freitag bekannt.

Im Jahr 2013 wurde der Doppelname ohne Bindestrich abgeschafft, um die Gleichstellung zu fördern und insbesondere Frauen dazu zu ermutigen, ihren eigenen Namen beizubehalten. Dennoch entschieden sich drei Viertel der seither verheirateten Frauen lieber für den Namen ihres Ehemannes.

Die Gesetzesänderung stieß in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Parteien und Kantone bevorzugen mehrheitlich die vorgeschlagene „umfassende Lösung“. Kritik gab es an der Nichtberücksichtigung der Kinderrechte, der die Rechtskommission nun Rechnung trägt. Die Entscheidung darüber liegt nun beim Parlament.

Die vorgesehene Regelung eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, einschließlich einheitlicher Namensgebung oder Wahl eines Doppelnamens für Ehegatten oder eingetragene Partner. Die Kinder könnten, falls gewünscht, einen Doppelnamen tragen, der aus den Namen ihrer Eltern besteht.

Durch eine einfache Erklärung sollen bereits verheiratete oder in eingetragenen Partnerschaften lebende Personen sowie minderjährige Kinder von verheirateten oder unverheirateten Eltern die Möglichkeit erhalten, einen Doppelnamen gemäß dem neuen Recht zu wählen. Wenn die Kinder über 12 Jahre alt sind, müssen sie der Namensänderung zustimmen.

Dieser Schritt spiegelt den Bedürfnissen der Praxis wider und erfüllt einen lang gehegten Wunsch vieler Paare, die den Doppelnamen wieder nutzen möchten, so Roland Peterhans, Präsident des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen.

Der nächste Schritt wird sein, dass die Kommission den verabschiedeten Entwurf und den Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme vorlegt. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 erstmals über den Vorschlag beraten.

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Boykott-Aufruf gegen Israel: TV Sender wirft Moderatorin raus

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„KAUFT NICHT BEI JUDEN!“ 2.0: SWR-Moderatorin Fares ruft zu Israel-Boykott auf und wird entlassen

Der Südwestrundfunk (SWR) hat beschlossen, die Moderatorin Helen Fares zu entlassen. In einer offiziellen Erklärung teilte der Sender am Montagabend mit, dass Fares nicht länger das digitale Dialog-Format „MixTalk“ moderieren werde. Grund für diese Entscheidung sind Fares‘ fragwürdige und extremen politischen Äußerungen, insbesondere ihr Aufruf zum Boykott israelischer Produkte.

In einem selbst gedrehten Video, das auf ihrem privaten Instagram-Kanal veröffentlicht wurde, rief Fares zum Boykott israelischer Produkte auf und warb gleichzeitig für eine App, die es ermöglicht, solche Produkte im Supermarkt zu erkennen. Dieser Boykott-Aufruf hat bei einigen Nutzern Assoziationen zur Nazi-Parole „Kauft nicht bei Juden“ geweckt.

Die Entscheidung des SWR wurde auch von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, forderte vom SWR Aufklärung und betonte, dass antiisraelischer Boykottaktivismus nicht mit journalistischen Funktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbar sei.

Die Reaktionen auf Fares‘ Video waren durchweg negativ. Hasnain Kazim, Autor und Schriftsteller, kritisierte Fares‘ Aktion scharf und bezeichnete sie als „Wahnsinn“. Der SWR begründete seine Entscheidung damit, dass Fares‘ Post nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Sender entstanden sei. Dennoch habe sie die Neutralitätspflicht eines Moderators verletzt und somit das Vertrauen in ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Helen Fares ist bekannt als Journalistin, Aktivistin, Moderatorin, Podcasterin und Psychologin im Bereich Wirtschaft. Sie war Teil des festen Moderationsteams der digitalen Debatten-Sendung „MixTalk“ beim SWR. Ihre politischen Äußerungen und Aktivitäten in den sozialen Medien haben jedoch zu ihrer Entlassung geführt.

#BoykottIsrael #SWR #HelenFares #ModeratorEntlassen #meinungsfreit #gazza #palästina #israil #Deutschland #Europa

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Unterwasserroboter uOne: Ein Meilenstein für die maritime Datensammlung

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In einer Ära zunehmender Automatisierung und technologischer Innovationen könnte der Unterwasserroboter uOne schon bald die mühsamen und riskanten Aufgaben übernehmen, die bisher von menschlichen Tauchern ausgeführt wurden. Entwickelt von uWare Robotics, einem belgischen Unternehmen, definiert dieses autonome Unterwasserfahrzeug (AUV) die Grenzen der Unterwasserforschung und -exploration neu.

Der uOne ist jedoch kein gewöhnliches AUV. Sein kompakter Körper, ausgestattet mit acht Triebwerken, ermöglicht es ihm, auf der Stelle zu schweben oder sich frei in jede Richtung zu bewegen. Anders als herkömmliche AUVs kann sich der uOne frei von störenden Kabeln bewegen, die typischerweise bei ferngesteuerten Unterwasserfahrzeugen ein Hindernis darstellen.

Was den uOne einzigartig macht, ist seine Fähigkeit zur präzisen Datensammlung und Inspektion unter Wasser. Ausgestattet mit einer Vielzahl von Sensoren, einschließlich hochauflösender Kameras und Geräten zur Messung von Temperatur und Schwebstoffen, erstellt das Fahrzeug detaillierte Unterwasserkarten von Objekten wie Pipelines, Offshore-Windenergieanlagen und Hafenkais.

Die gesammelten Daten werden drahtlos übertragen und können genutzt werden, um digitale Modelle der überwachten Objekte zu erstellen. Diese „digitalen Zwillinge“ ermöglichen es Ingenieuren und Technikern, Wartungs- und Reparaturarbeiten präzise zu planen und durchzuführen.

Der uOne ist kompakt und handlich, mit einer Größe von 40x40x50 Zentimetern und einem Gewicht von 15 Kilogramm. Trotz seiner kompakten Größe kann er Nutzlasten von bis zu fünf Kilogramm tragen und erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 5,5 Kilometern pro Stunde. Mit einem Bord-Akku, der zwei Stunden Betriebsdauer ermöglicht, ist der uOne äußerst effizient und kann schnell wieder eingesetzt werden, da die Batterie austauschbar ist.

Die Einführung des uOne markiert einen Meilenstein in der Unterwassertechnologie und verspricht, die Effizienz und Sicherheit von maritimen Inspektions- und Datensammeloperationen erheblich zu verbessern. Mit seiner Fähigkeit, präzise Daten zu sammeln und gefährliche Aufgaben zu übernehmen, setzt der uOne einen neuen Standard für die Erkundung und Erforschung der Unterwasserwelt.

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„Yol“ feiert Fernsehpremiere!

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Am vergangenen Samstagabend strahlte der schweizerische Sender Tele1 erstmals den preisgekrönten Film „Yol“ aus, der zuvor lange Zeit in der Türkei verboten war. Die Ausstrahlung des Werks des renommierten Regisseurs Yılmaz Güney wurde von einer großen Erwartungshaltung begleitet.

Der Film „Yol“ gilt als eines der bedeutendsten Werke des türkischen Kinos und wurde sogar mit der Goldenen Palme des renommierten Cannes Film Festivals ausgezeichnet. Seine Aufführung war jedoch jahrelang in der Türkei untersagt. Erst 1999, dank der Bemühungen von Yılmaz Güneys Ehefrau Fatoş Güney, konnte der Film schließlich gezeigt werden.

Die Handlung des Films, die von Yılmaz Güneys eigenen Gefängniserfahrungen inspiriert ist, erzählt eine eindrucksvolle Geschichte über das Leben und die Träume von Menschen unter schwierigen Bedingungen. Die Dreharbeiten begannen bereits im Jahr 1981, wurden jedoch aufgrund von Güneys Haftstrafe von seinem Freund und ehemaligen Assistenten Şerif Gören abgeschlossen. Nachdem Güney die Aufnahmen in die Schweiz geschickt hatte, floh er selbst und die Nachbearbeitung des Films fand schließlich in Frankreich statt.

Einige Szenen des Films wurden auf Anraten des Direktors des Cannes Film Festivals gekürzt, was zu einer um etwa 27 Minuten kürzeren Gesamtdauer führte. Die Entscheidung, den Film „Yol“ zu zeigen, wird von vielen als wichtiger Schritt für die Anerkennung und Würdigung des künstlerischen Erbes Yılmaz Güneys betrachtet.

„Yol“ ist nicht nur ein Film, sondern auch ein wichtiges kulturelles Erbe, das die Geschichte des türkischen Kinos geprägt hat. Seine Ausstrahlung im Fernsehen markiert einen Meilenstein und bietet den Zuschauern die Möglichkeit, ein Stück Filmgeschichte zu erleben.

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