Schweiz
Die Zukunft des Milliarden-Erbes von Jörg Bucherer enthüllt: Eine Stiftung als Alleinerbin
Seit dem Ableben von Jörg Bucherer vor zwei Monaten ranken sich Spekulationen um das Schicksal seines beträchtlichen Vermögens. Ohne direkte Nachkommen, führte der 87-jährige Uhren-Patron das Familienunternehmen in der dritten Generation. Nun sind die Geheimnisse gelüftet: Das Milliarden-Erbe wird von einer Alleinerbin übernommen, jedoch keine Person, sondern eine Stiftung. Diese Informationen bestätigte Sören Schwieterka von der Luzerner Mühlebach Advokatur gegenüber «CH-Media».
Cemil Baysal – Seit dem Ableben von Jörg Bucherer vor zwei Monaten ranken sich Spekulationen um das Schicksal seines beträchtlichen Vermögens. Ohne direkte Nachkommen, führte der 87-jährige Uhren-Patron das Familienunternehmen in der dritten Generation. Nun sind die Geheimnisse gelüftet: Das Milliarden-Erbe wird von einer Alleinerbin übernommen, jedoch keine Person, sondern eine Stiftung. Diese Informationen bestätigte Sören Schwieterka von der Luzerner Mühlebach Advokatur gegenüber «CH-Media». Der Rechtsanwalt, langjähriger Begleiter von Jörg Bucherer, skizziert eine Vermögenssumme zwischen 6 und 7 Milliarden Franken, wobei der Verkauf der Uhrenmarke an Rolex allein schon mindestens 4 Milliarden Franken in die Kassen gespült haben soll.
Die Stiftung, die noch nicht formell gegründet wurde, verfolgt einen gemeinnützigen Zweck: die Förderung von Musik, bildender Kunst und Literatur, die Unterstützung des Qualitätstourismus, wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Verbesserung von Alters- und Pflegeheimplätzen sowie die Fürsorge für behinderte Kinder. Informationen dazu übermittelte der Willensvollstrecker und enge Vertraute von Bucherer, Urs Mühlebach, in einem offiziellen Schreiben. Vertrauten zufolge wird auch die Region Luzern in erheblichem Maße von der Stiftung profitieren.
Derzeit haben potenzielle Erben einen Monat Zeit, um ihre Verwandtschaft zu Bucherer nachzuweisen. Nur gesetzliche Erben des großelterlichen Stammes kommen in Frage, erklärt Rechtsanwalt Schwieterka. Die Gründung der Stiftung wird erst nach Abschluss des Prozesses erfolgen, wobei der Verkauf an Rolex noch abgeschlossen werden muss. Die Wettbewerbskommission hat bisher noch keine Entscheidung getroffen.
Bucherer folgt mit der Stiftung als Alleinerbin dem gleichen Pfad wie Rolex-Gründer Hans Wilsdorf (†79). Auch er hatte keine direkten Nachkommen. Seine gemeinnützige Stiftung stellt jährlich rund 300 Millionen Franken für wohltätige Zwecke zur Verfügung, wie die «NZZ» berichtet.
Französisch: Attractif et captivant : La seule héritière des milliards de Bucherer après la mort du patron des montres Jörg Bucherer révélée
Depuis la mort de Jörg Bucherer il y a deux mois, on spécule sur l’endroit où ira sa succession de milliards. Car il n’a pas de descendants. Maintenant, la certitude règne. Au début de novembre, le patron des montres Jörg Bucherer est décédé à l’âge de 87 ans. Il dirigeait l’entreprise familiale depuis la troisième génération. Bucherer n’a pas de descendants directs. C’est pourquoi, peu de temps après sa mort, on a spéculé sur le devenir de ses milliards.
Maintenant, la certitude règne : il devrait y avoir une seule héritière. Il ne s’agit cependant pas d’une femme, mais d’une fondation. C’est ce qu’a confirmé Sören Schwieterka à «CH-Media». L’avocat chez Luzerner Mühlebach Advokatur accompagne Jörg Bucherer depuis des années. Fortement informées, les sources estiment un héritage entre 6 et 7 milliards de francs, selon elles. Le dernier coup de Bucherer – la vente de sa marque de montres à Rolex – aurait à lui seul rapporté au moins 4 milliards de francs. Cependant, la fondation n’est pas encore officiellement créée. Le but de la fondation devrait être la «promotion et le soutien de la musique, des arts visuels et de la littérature, du tourisme de qualité, de la recherche scientifique et de l’enseignement, de l’amélioration de l’offre de places en maisons de retraite et de soins, ainsi que des soins aux enfants handicapés». C’est ce qu’a informé l’exécuteur testamentaire et confident de Bucherer, Urs Mühlebach, dans une lettre. De plus, la région de Lucerne devrait «bénéficier de manière significative», selon des sources bien informées. Recherches de parents Actuellement, les éventuels héritiers ont encore un mois pour prouver leur parenté avec Bucherer. Seuls les héritiers légaux de la lignée des grands-parents sont éligibles, explique l’avocat Schwieterka. La fondation ne sera pas créée tant que le processus n’aura pas été finalisé. Il reste encore à conclure la vente à Rolex. La Commission de la concurrence n’a pas encore pris de décision.
Avec la fondation comme seule héritière, Bucherer emprunte le même chemin que le fondateur de Rolex, Hans Wilsdorf (†79). Celui-ci n’avait lui non plus pas de descendants directs. Sa fondation caritative fournit environ 300 millions de francs par an à des œuvres caritatives, écrit le «NZZ».
Italienisch: Attraente e interessante: L’unica erede dei miliardi di Bucherer dopo la morte del patron degli orologi Jörg Bucherer svelata
Da quando Jörg Bucherer è morto due mesi fa, si è speculato su dove andrà la sua eredità da miliardi. Perché non ha discendenti. Ora c’è certezza. All’inizio di novembre, il patron degli orologi Jörg Bucherer è morto all’età di 87 anni. Ha guidato l’azienda di famiglia per la terza generazione. Bucherer non ha discendenti diretti. Perciò poco dopo la sua morte si è già speculato su cosa sarebbe successo ai suoi miliardi.
Ora c’è certezza: dovrebbe esserci un’unica erede. Ma non si tratta di una donna, bensì di una fondazione. Lo conferma Sören Schwieterka a «CH-Media». L’avvocato presso Luzerner Mühlebach Advokatur segue Jörg Bucherer da anni. Patrimonio di 6 miliardi di franchi Fonti ben informate stimano un’eredità tra i 6 e i 7 miliardi di franchi, si dice. L’ultimo colpo di Bucherer – la vendita del suo marchio di orologi a Rolex – da solo avrebbe portato almeno 4 miliardi nelle casse. Ma la fondazione non è ancora stata ufficialmente creata. Lo scopo della fondazione dovrebbe essere «la promozione e il sostegno della musica, delle arti visive e della letteratura, del turismo di qualità, della ricerca scientifica e dell’insegnamento, del miglioramento dell’offerta di posti in case di riposo e cure, nonché delle cure per i bambini disabili». Lo ha comunicato l’esecutore testamentario e confidente di Bucherer, Urs Mühlebach, in una lettera. Inoltre, la regione di Lucerna dovrebbe «beneficiare in misura significativa», dicono fonti ben informate. Parenti cercati Attualmente, eventuali eredi hanno ancora un mese di tempo per dimostrare la parentela con Bucherer. Solo gli eredi legali del ceppo dei nonni sono idonei, spiega l’avvocato Schwieterka. La fondazione non sarà creata finché il processo non sarà completato. Prima deve anche essere conclusa la vendita a Rolex. La Commissione della concorrenza non ha ancora preso una decisione.
Con la fondazione come unica erede, Bucherer percorre la stessa strada del fondatore di Rolex, Hans Wilsdorf (†79). Anche lui non aveva discendenti diretti. La sua fondazione benefica fornisce circa 300 milioni di franchi all’anno per opere di beneficenza, ha scritto il «NZZ».
Schweiz
BESUCH BEI DER TÜRKISCHEN BOTSCHAFTERIN IN BERN
AUSTAUSCH ÜBER WIRTSCHAFTLICHE BEZIEHUNGEN UND DAS 100-JÄHRIGE JUBILÄUM DES FREUNDSCHAFTSVERTRAGS
Bern – Eine Delegation der Swiss-Turkish Business Community (STBC) besuchte die Botschafterin der Republik Türkei in Bern, Frau Şebnem İncesu. An dem Treffen nahmen der STBC-Präsident Philippe Graber und der Kommunikationsverantwortliche des Vorstands, Cemil Baysal, teil. Ebenfalls anwesend waren die Wirtschaftsattachés der türkischen Botschaft, Herr Osman Nuri Beyhan und Herr Cumali Semegir.
Die Botschafterin und die Wirtschaftsattachés erhielten Einblicke in die Geschichte und die Aktivitäten der STBC. In dem offenen und freundlichen Gespräch wurden Gedanken über das wirtschaftliche Potenzial zwischen der Schweiz und der Türkei ausgetauscht. Zudem wurde über die geplanten Veranstaltungen und gegenseitigen Besuche im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Freundschaftsvertrags zwischen der Türkei und der Schweiz, der 1925 unterzeichnet wurde, gesprochen.
VISIT TO TURKISH AMBASSADOR ŞEBNEM İNCESU IN BERN: DISCUSSIONS ON BILATERAL TRADE RELATIONS AND 100TH ANNIVERSARY EVENTS
Bern – A delegation from the Swiss-Turkish Business Community (STBC) visited the Ambassador of the Republic of Turkey in Bern, Ms. Şebnem İncesu. The meeting was attended by STBC President Philippe Graber and Board Communication Officer Cemil Baysal, along with the Turkish Embassy’s Commercial Attachés, Mr. Osman Nuri Beyhan and Mr. Cumali Semegir.
During the cordial meeting, Ambassador İncesu and the Commercial Attachés were briefed on the history and activities of STBC. The parties exchanged views on the trade potential and economic cooperation between Turkey and Switzerland. Additionally, they discussed the upcoming events and reciprocal visits planned for the 100th anniversary of the Turkey-Switzerland Friendship Agreement, signed in 1925.
Türkce haber:
Interview
WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN
EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal
Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Die Stimme der Schweiz – İsviçreninsesi +41“ bereitgestellt hat:
Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen
Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.
Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C
Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.
Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen
Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:
- Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
- Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).
Gebühren für Einbürgerungsanträge
Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:
Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):
- Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
- Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
- Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
- Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.
Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.
Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):
- Volljährige Personen: 100 Franken.
- Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
- Minderjährige Personen: 50 Franken.
Fazit
Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.
Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link
Schweiz
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINBÜRGERUNGSGESUCH IM KANTON ZÜRICH
Interview: Cemil Baysal
Im Kanton Zürich gibt es zahlreiche Fragen zur Einbürgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zuständige Stelle im Kanton Zürich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsbürgerschaft.
Frage : Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einbürgerung ist nur für bestimmte Personengruppen möglich, wie zum Beispiel für Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer Bürgerrecht besaßen. Diese Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind für die ordentlichen Einbürgerungen im Kanton Zürich zuständig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einbürgerungsprozess.
Frage: Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung stellen zu können?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss grundsätzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einbürgerung zu stellen. Diese 10 Jahre müssen jedoch nicht am Stück sein. Es zählen auch frühere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.
Frage: Zählt jeder Aufenthalt in der Schweiz für diese 10 Jahre?
Antwort von Kanton Zürich: Nicht jeder Aufenthalt zählt gleich. Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollständig berücksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur Hälfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung zählen gar nicht.
Frage: Wie wird der Aufenthalt für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren berücksichtigt?
Antwort von Kanton Zürich: Für Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gezählt, was bedeutet, dass sie bereits früher einen Antrag stellen können.
Frage: Können Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, Kinder können sich zusammen mit einem Elternteil einbürgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erfüllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einbürgern lässt, muss es die 10 Jahre selbst erfüllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem müssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einbürgerung zustimmen.
Frage: Wie lange muss man im Kanton Zürich wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Antwort von Kanton Zürich: Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Zürich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen müssen. Frühere Aufenthalte in derselben Gemeinde zählen nicht. Für Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Zürich gewohnt haben, unabhängig davon, in welcher Gemeinde.
Frage: Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsbürgerschaft stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Nein, eine ordentliche Einbürgerung ist nur mit einer C-Bewilligung möglich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Einbürgerung an?
Antwort von Kanton Zürich: Für eine ordentliche Einbürgerung fallen 3 Gebühren an: eine Gebühr für die Gemeinde, eine Gebühr für den Kanton und eine Gebühr für das Staatssekretariat für Migration (SEM). Die Höhe der Gemeindegebühr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr.
- Personen unter 25 Jahren zahlen nur die Hälfte der Gebühr.
- Die Gebühr des Kantons beträgt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren müssen auch beim Kanton keine Gebühr zahlen.
- Beim Bund beträgt die Gebühr 100 CHF für eine ordentliche Einbürgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.
Frage: Gibt es eine Sprachvoraussetzung für die Einbürgerung?
Antwort von Kanton Zürich: Ja, für die Einbürgerung im Kanton Zürich müssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 mündlich gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:
- Die Person hat Deutsch als Muttersprache.
- Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.
- Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Tertiärstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.
Außerdem müssen Antragsteller Kenntnisse über die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse der Schweiz und des Kantons Zürich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, müssen diesen Test nicht ablegen.
Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/grundkenntnistest.html. Sie finden dort einen Übungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen können. Es gibt auch eine Broschüre, mit der eine Person für den Test üben kann.
Frage: Wie kann man den Antrag auf Einbürgerung stellen?
Antwort von Kanton Zürich: Der Antrag auf Einbürgerung kann über unser Online-Tool eingereicht werden: naturalization.services.zh.ch. Es müssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:
- Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.
- Ein Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbestätigung oder ein Vermögensnachweis).
Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
-
Schweiz1 Jahr ago
Frauen-Nationalmannschaft herzlich in Zürich empfangen
-
Türkei & Welt1 Jahr ago
EBWE unterstützt Erdbebengebiete mit 30 Mio. EUR Finanzierung für Rönesans Gayrimenkul Yatırım
-
Gesundheit1 Jahr ago
STAV’s Medizinisches Symposium in Zürich: Eine Inspirierende Versammlung
-
Schweiz1 Jahr ago
Tickets für das Frauen-Nationalteam-Spiel Schweiz gegen Türkei jetzt erhältlich
-
Magazin1 Jahr ago
Überraschende Enthüllung: Die Vermögen der Top-Schauspieler in der Türkei!
-
Hit1 Jahr ago
Neue Verordnung für Airbnb-Vermieter in der Türkei
-
News1 Jahr ago
Fespo2024: Fibula Travel vereint die Crème de la Crème der Tourismusbranche in Zürich
-
Hit1 Jahr ago
Schweizer Uhrenindustrie kämpft weltweit gegen gefälschte Uhren