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Schweiz

UBS meldet hohen Verlust im dritten Quartal 2023 – Bereinigter Gewinn überrascht positiv

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Verlust im dritten Quartal aufgrund von Integrationskosten, aber bereinigter Vorsteuergewinn über den Erwartungen – Die UBS blickt vorsichtig in die Zukunft angesichts der unsicheren Wirtschaftslage.

Die UBS hat im dritten Quartal 2023 einen Verlust in Höhe von 785 Millionen US-Dollar gemeldet, was das erste vollständige Quartal ist, in dem die Credit Suisse (CS) vollständig in die Bilanz einbezogen wurde. Bereinigt um die Integrationskosten der CS ergab sich jedoch ein überraschend hoher Vorsteuergewinn.

Der Verlust vor Steuern für das dritte Quartal wurde auf 255 Millionen US-Dollar beziffert. Bereinigt um die Integrationskosten belief sich der Vorsteuergewinn auf beeindruckende 844 Millionen US-Dollar. Dieses Ergebnis liegt über den Erwartungen und deutlich über dem Vorquartal, in dem der bereinigte Vorsteuergewinn auf Gruppenebene bei 1,1 Milliarden US-Dollar lag.

Die Lage bei der Credit Suisse hat sich ebenfalls stabilisiert, und es wurden erstmals seit dem ersten Quartal 2022 wieder Neugeldzuflüsse in der Vermögensverwaltung generiert. Die UBS hat im dritten Quartal insgesamt 22 Milliarden US-Dollar Nettoneugeldzufluss in ihrem Kerngeschäft, der globalen Vermögensverwaltung, verzeichnet. Zum Ende des dritten Quartals verwaltet die UBS auf Gruppenebene ein Vermögen von 5.373 Milliarden US-Dollar, im Vergleich zu 5.530 Milliarden US-Dollar Ende Juni.

UBS-Chef Sergio Ermotti äußerte sich zufrieden darüber, dass die Bank bereinigt ein positives Ergebnis im ersten vollständigen Quartal seit der Übernahme der CS erzielt hat. Er äußerte Zuversicht für die Zukunft und betonte, dass die UBS daran arbeitet, eine noch stärkere und sicherere Bank zu werden, auf die alle wichtigen Interessengruppen stolz sein können.

Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die UBS in Anbetracht der unsicheren wirtschaftlichen Lage vorsichtig. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum, die Bewertung von Vermögenswerten und die Marktschwankungen bleiben schwer einzuschätzen. Die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere die Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine, tragen zusätzlich zur Unsicherheit bei. Dies wird sich voraussichtlich auch im vierten Quartal auf die Transaktionsvolumina der Kunden auswirken. Gleichzeitig erwartet die Bank, dass Kunden ihre Einlagen in renditestarke Anlagen umschichten werden, was im vierten Quartal zu einem Nettozinsertrag auf Vorquartalsniveau führen sollte.

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Schweiz

Neue Horizonte im Licht von 100 Jahren Freundschaft“ – Wirtschaftsforum Schweiz–Türkei in Zürich

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Bericht von Cemil Baysal

Anlässlich des 100. Jahrestags des Freundschaftsvertrags zwischen der Schweiz und der Türkei fand am 2. Dezember 2025 in Zürich das 5. Swiss–Turkish Business Forum statt. Die Veranstaltung, ausgerichtet von Switzerland Global Enterprise (S-GE) und organisiert vom Swiss Turkish Business Council (STBC), widmete sich in einem umfassenden Programm der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der bilateralen Beziehungen.

Unter dem Leitmotiv „100 Jahre Freundschaft – 100 Years of Friendship“ bot das Forum einen tiefgehenden Einblick in die historischen Grundlagen, die aktuelle wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie in neue strategische Perspektiven für beide Länder.

Hochrangige Teilnahme und vielseitiger Austausch

Zu den Gästen zählten:

  • Şebnem İncesu, Botschafterin der Republik Türkei in Bern
  • Fazlı Çorman, Generalkonsul der Türkei in Zürich – Botschafter
  • Osman Beyhan und Cumali Semeğir, Handelsoberberater (Ticaret Başmüşavirleri) der türkischen Botschaft sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und STBC-Mitgliedskreisen.

Für die kulinarische Begleitung sorgten Set AG als Getränkesponsor sowie Lekkeray, dessen gastronomische Beiträge grossen Anklang fanden.

Thematische Schwerpunkte: Gestern – Heute – Morgen

Die Vorträge des Abends gliederten sich in drei zentrale Bereiche:

  • Gestern: Historische Hintergründe der bilateralen Beziehungen
  • Heute: Aktuelle geopolitische und wirtschaftliche Entwicklungen
  • Morgen: Perspektiven für eine vertiefte Partnerschaft

STBC-Präsident Philippe Graber – Eröffnung

In seiner Begrüssung betonte Philippe Graber die langfristige Stabilität der schweizerisch-türkischen Beziehungen:

„Auf diesem über hundertjährigen Fundament wollen wir nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsmodelle weiterentwickeln.“

Botschafterin Şebnem İncesu – Strategische Partnerschaft in einer Welt im Wandel

Botschafterin İncesu hob die zunehmende Dynamik der geopolitischen Lage hervor und unterstrich die Bedeutung wirtschaftlicher Diversifizierung:

  • Die globale Ordnung befinde sich im Wandel.
  • Geopolitische Risiken nähmen zu.
  • Strategische Partnerschaften seien wichtiger denn je.

Sie verwies darauf, dass die Türkei insbesondere im Kontext von Gaza, der Ukraine und Syrien eine wachsende strategische Rolle spiele.

Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und der Türkei erreichte 2024 ein Volumen von 12 Milliarden USD und kehrte in den ersten neun Monaten 2025 erneut auf dieses Niveau zurück.

Das mittelfristige Ziel liege bei 20 Milliarden USD.

Dr. Max Schweizer – „100 Jahre Freundschaft“: Ein historischer Rückblick

Historiker Dr. Max Schweizer präsentierte einen prägnanten Überblick über die Entwicklung der bilateralen Beziehungen – von den Lausanner Verhandlungen (1922/23) über die frühen Jahre der Republik bis hin zur geopolitischen Neuausrichtung im 20. Jahrhundert.

Er zeigte anhand von sieben zeitgeschichtlichen Momenten:

  • die Rolle der Schweiz in Lausanne,
  • die Phase der Modernisierung nach 1923,
  • die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs,
  • den Weg der Türkei in die NATO,
  • wirtschaftliche Transformationen der 1950er Jahre.

Çalık Enerji Swiss AG – Energiepartnerschaften als Zukunftsfeld

Redner: Naci Can

Für Çalık Enerji Swiss AG stellte Naci Can zentrale Energieprojekte des Unternehmens vor und skizzierte deren Bedeutung für die bilaterale Zusammenarbeit.

Zu den Schwerpunkten zählten:

  • über 10 GW Energieprojekte in EMEA und Zentralasien
  • Wasserstofffähige (H₂-ready) Gaskraftwerke in Polen und Ungarn
  • erneuerbare Energieinvestitionen in Angola, Kosovo und Albanien
  • die Einbindung Schweizer Zulieferer in internationale EPC-Prozesse
  • der Ausbau der Präsenz in Luzern

Naci Can betonte:
„Nachhaltige Energie, Emissionsreduktion und innovative Infrastruktur werden das Rückgrat unserer zukünftigen Zusammenarbeit bilden.“

Turkisch / Türkce Link:

https://isvicreninsesi.ch/100-yillik-dostlugun-isiginda-yeni-ufuklar-zurihte-turkiye-isvicre-isbirligi-forumu-gerceklesti/
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Schweiz

BESUCH BEI DER TÜRKISCHEN BOTSCHAFTERIN IN BERN

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AUSTAUSCH ÜBER WIRTSCHAFTLICHE BEZIEHUNGEN UND DAS 100-JÄHRIGE JUBILÄUM DES FREUNDSCHAFTSVERTRAGS

Bern – Eine Delegation der Swiss-Turkish Business Community (STBC) besuchte die Botschafterin der Republik Türkei in Bern, Frau Şebnem İncesu. An dem Treffen nahmen der STBC-Präsident Philippe Graber und der Kommunikationsverantwortliche des Vorstands, Cemil Baysal, teil. Ebenfalls anwesend waren die Wirtschaftsattachés der türkischen Botschaft, Herr Osman Nuri Beyhan und Herr Cumali Semegir.

Die Botschafterin und die Wirtschaftsattachés erhielten Einblicke in die Geschichte und die Aktivitäten der STBC. In dem offenen und freundlichen Gespräch wurden Gedanken über das wirtschaftliche Potenzial zwischen der Schweiz und der Türkei ausgetauscht. Zudem wurde über die geplanten Veranstaltungen und gegenseitigen Besuche im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums des Freundschaftsvertrags zwischen der Türkei und der Schweiz, der 1925 unterzeichnet wurde, gesprochen.


VISIT TO TURKISH AMBASSADOR ŞEBNEM İNCESU IN BERN: DISCUSSIONS ON BILATERAL TRADE RELATIONS AND 100TH ANNIVERSARY EVENTS

Bern – A delegation from the Swiss-Turkish Business Community (STBC) visited the Ambassador of the Republic of Turkey in Bern, Ms. Şebnem İncesu. The meeting was attended by STBC President Philippe Graber and Board Communication Officer Cemil Baysal, along with the Turkish Embassy’s Commercial Attachés, Mr. Osman Nuri Beyhan and Mr. Cumali Semegir.

During the cordial meeting, Ambassador İncesu and the Commercial Attachés were briefed on the history and activities of STBC. The parties exchanged views on the trade potential and economic cooperation between Turkey and Switzerland. Additionally, they discussed the upcoming events and reciprocal visits planned for the 100th anniversary of the Turkey-Switzerland Friendship Agreement, signed in 1925.

Türkce haber:

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Interview

WICHTIGE DETAILS ZUM EINBÜRGERUNGSPROZESS IM KANTON ST. GALLEN

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EXKLUSIVES INTERVIEW: Cemil Baysal

Die aktuellsten und genauesten Informationen zum Einbürgerungsprozess in der Schweiz bieten wir Ihnen durch direkte Gespräche mit den zuständigen kantonalen Behörden. In einem exklusiven Interview mit dem Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen haben wir die meistgestellten Fragen gestellt und ausführliche Antworten erhalten. Hier sind die wichtigsten Details, die das Bürgerrechtsamt des Kantons St. Gallen für die Leserinnen und Leser von „Die Stimme der Schweiz – İsviçreninsesi +41“ bereitgestellt hat:


Wohnsitzanforderungen in der Schweiz und im Kanton St. Gallen

Frage: Ist es korrekt, dass eine Person mindestens 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen gelebt haben muss, um einen Einbürgerungsantrag stellen zu können?
Antwort: Ja, das ist richtig. Für eine Einbürgerung ist ein Wohnsitz von mindestens 10 Jahren in der Schweiz erforderlich, davon müssen mindestens 5 Jahre im Kanton St. Gallen verbracht worden sein.


Erfordernis der Aufenthaltsbewilligung C

Frage: Ist eine Aufenthaltsbewilligung C Voraussetzung für die Einbürgerung? Reicht eine Bewilligung B nicht aus?
Antwort: Für die Einbürgerung ist die Aufenthaltsbewilligung C zwingend erforderlich. Eine Bewilligung B erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Vorschrift ist in Artikel 9 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) und Artikel 9 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) festgelegt.


Sprachkenntnisse und Integrationsanforderungen

Frage: Wie in anderen Kantonen sind auch im Kanton St. Gallen Sprachkenntnisse und soziale Integration Voraussetzungen. Gibt es darüber hinaus spezifische Anforderungen in diesem Kanton?
Antwort: Die Integrationskriterien sind in den folgenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt:

  • Artikel 12 des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie Artikel 2 ff. der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (SR 141.01; kurz BüV).
  • Artikel 12 des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) sowie Artikel 2 der Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.11; kurz BRV).

Gebühren für Einbürgerungsanträge

Frage: Wie hoch sind die Gebühren für Einbürgerungsanträge, sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien?
Antwort: Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fallen Gebühren auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene an. Diese sind wie folgt geregelt:

Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; kurz GebT):

  • Erteilung des Kantonsbürgerrechts:
    • Ziffer 22.02: 100 bis 2’000 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im allgemeinen Verfahren (Art. 7 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.03: Ausländerinnen und Ausländer (Einzelpersonen, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 1’800 Franken.
    • Ziffer 50.00.04: Ausländerinnen und Ausländer (verheiratete Paare und eingetragene Partner, inklusive unmündige Kinder): 100 bis 2’500 Franken.
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts im besonderen Verfahren (Art. 36 ff. BRG):
    • Ziffer 50.00.06: Ausländische und staatenlose Jugendliche (pro Antrag): 100 bis 1’400 Franken.

Die Gebühren werden nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben.

Bundesebene – Erteilung der Einbürgerungsbewilligung (Art. 25 BüV):

  • Volljährige Personen: 100 Franken.
  • Ehepaare, die gemeinsam einen Antrag stellen: 150 Franken.
  • Minderjährige Personen: 50 Franken.

Fazit

Der Einbürgerungsprozess im Kanton St. Gallen ist durch klare und umfassende Regelungen definiert. Antragstellende müssen neben den notwendigen Unterlagen auch Anforderungen wie Sprachkenntnisse, soziale Integration und eine gültige Aufenthaltsbewilligung erfüllen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir, die Dokumente des Schweizer Bürgerrechtsgesetzes (BüG) sowie des St. Galler Bürgerrechtsgesetzes (BRG) zu konsultieren.

Bürgerrecht-Website des Kantons St. Gallen: Link

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