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Politik

SchweizerGegenwehr: Widerstand gegen Temu, Shein & Co. wächst

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Auch in der Schweiz formiert sich Widerstand gegen Temu, Shein & Co.

Politik fordert gleichlange Spiesse für alle

Shopping-Apps wie Temu und Shein stehen zunehmend in der Kritik. Mehrere Länder, darunter auch die Schweiz, planen Maßnahmen gegen diese chinesischen Ultra-Billiganbieter. Der Bundesrat soll verhindern, dass über diese Apps Artikel in die Schweiz gelangen, die nicht Schweizer Vorschriften entsprechen.

GLP-Ständerätin Tiana Moser forderte kürzlich in einer Interpellation: „Auch importierte Produkte müssen die Schweizer Sicherheitsstandards erfüllen, denn Kinder nehmen Spielzeuge in den Mund.“ Sie betont die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass importierte Kleidung keine giftigen Stoffe an die Haut abgibt. Politikerinnen und Politiker verschiedener Parteien unterstützen Mosers Vorstoß.

Ausländische Onlineshops wie Temu und Shein unterliegen nicht der Schweizer Gesetzgebung. Die Schweizer Behörden kontrollieren daher nicht die Einfuhr von ausländischen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen für den privaten Gebrauch.

Schweizer Händler fordern „gleich lange Spiesse“ für alle. Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, betont, dass Schweizer Händler Waren aus China verkaufen, die jedoch die Schweizer Standards einhalten müssen. Bei Temu, Shein & Co. hingegen werde alles durchgewinkt.

In Deutschland und Frankreich werden ebenfalls Maßnahmen gegen die Apps diskutiert. In Frankreich wurde ein Werbeverbot für Wegwerfmode und eine Umweltabgabe für Kleidungsstücke angekündigt. Nationalrat Benjamin Roduit (Mitte/VS) möchte die Werbung für Produkte ins Visier nehmen, die größtenteils nicht EU-konform sind.

Insgesamt hat PDD Holdings, das Unternehmen hinter Temu, laut Wall Street Journal fast zwei Milliarden US-Dollar für Werbung ausgegeben, womit es den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, überraschte. Bei Google gehörte Temu dem Bericht zufolge ebenfalls bereits zu den fünf größten Werbekunden.

Schweizer Online-Händler kämpfen gegen unfairen Wettbewerb durch Temu und Shein

Schweizer Online-Händler sehen die Handlungen der Politik dringend an und betrachten sie als unfairen Wettbewerb. Während die Schweizer Post Temu- und Shein-Produkte ohne Mehrwertsteuer und Zollpflicht zu günstigen Preisen direkt an Endkunden liefert, müssen einheimische Online-Portale mindestens 8-10 Franken für den einfachen Paketversand zum Verkaufspreis berechnen. Zusätzlich zu den Einkaufskosten müssen sie auch Mehrwertsteuer, Personalkosten und Lagerkosten berücksichtigen.

Onlineshop www.Swissgadget.ch meint

Für die Endkunden ist es zunächst attraktiv, da es ein paar Franken günstiger ist und viele Kunden anlockt. Aber: Der Inhaber des Online-Handels Swissgadget.ch der Firma CMerce kommentiert: „Schweizer Online-Händler müssen für dasselbe Produkt fast den vierfachen Verkaufspreis verlangen, während Temu von zahlreichen Vorteilen profitiert. Allein die Schweizer Post hat die Preise für Pakete in diesem Jahr um 2 Franken erhöht, während Temu fast alles kostenlos an Endkunden liefert. Dies ist kein fairer Wettbewerb. Es ist auch wichtig, das Überleben heimischer Unternehmen zu gewährleisten. Schließlich schicken Eltern ihre Kinder nicht nach China zu Temu für Ausbildung. Sie sind froh, wenn es Arbeitsplätze, Lehrstellen und Ausbildungsplätze gibt, aber das ist nur möglich, wenn diese Unternehmen überleben.“

Darüber hinaus fügte er hinzu: „Wir bezahlen unsere Steuern in der Schweiz. Wir tragen Lager- und Personalkosten. Anstatt dass die Regierungen und Politik die einheimischen Firmen nur deswegen unterstützen würden, werden sie mit dem Versand, Steuerbenachteiligungen und Mehrwertsteuer belastet. Die Politik argumentiert oft mit dem freien Markt, aber in diesem Fall sehen wir klar die Ungerechtigkeit.“

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Politik

Bundesrat: „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ Initiative zur Ablehnung empfohlen

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Bern- Am 9. Juni 2024 werden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ abstimmen. Die Initiative fordert, dass die Zustimmung der betroffenen Person für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit erforderlich ist. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative abzulehnen, da das Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem sind die konkreten Auswirkungen einer Annahme der Initiative unklar, insbesondere im Hinblick auf die Polizeiarbeit.

Die Initiative wurde im Herbst 2020 in einem politischen und gesellschaftlichen Umfeld lanciert, das von der Corona-Pandemie geprägt war. Während der Bundesrat drastische Massnahmen ergriff, um die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, begann gleichzeitig die Entwicklung von Impfstoffen gegen das Virus. Die Initiative fordert Zustimmung für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit und besagt, dass eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden darf.

Das Initiativkomitee betont die Bedeutung der persönlichen Entscheidungsfreiheit über den eigenen Körper. Sie sehen den Körper als letzte Bastion der individuellen Freiheit und argumentieren, dass wahre Freiheit nur dann gegeben sei, wenn jeder selbst darüber entscheiden könne, was in seinen Körper gelange, ohne politische Einmischung.

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit bereits in der Verfassung verankert ist und niemand ohne Zustimmung geimpft werden darf. Sie betonen jedoch auch, dass in Ausnahmesituationen vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen erforderlich sein können, um das Gesundheitssystem zu schützen. Die Initiative sei zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie potenziell alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden betreffen könnte, die den menschlichen Körper beeinflussen. Die konkreten Auswirkungen auf die Polizeiarbeit oder andere staatliche Eingriffe wären von der Umsetzung und der Rechtsprechung abhängig.

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News

Boykott-Aufruf gegen Israel: TV Sender wirft Moderatorin raus

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„KAUFT NICHT BEI JUDEN!“ 2.0: SWR-Moderatorin Fares ruft zu Israel-Boykott auf und wird entlassen

Der Südwestrundfunk (SWR) hat beschlossen, die Moderatorin Helen Fares zu entlassen. In einer offiziellen Erklärung teilte der Sender am Montagabend mit, dass Fares nicht länger das digitale Dialog-Format „MixTalk“ moderieren werde. Grund für diese Entscheidung sind Fares‘ fragwürdige und extremen politischen Äußerungen, insbesondere ihr Aufruf zum Boykott israelischer Produkte.

In einem selbst gedrehten Video, das auf ihrem privaten Instagram-Kanal veröffentlicht wurde, rief Fares zum Boykott israelischer Produkte auf und warb gleichzeitig für eine App, die es ermöglicht, solche Produkte im Supermarkt zu erkennen. Dieser Boykott-Aufruf hat bei einigen Nutzern Assoziationen zur Nazi-Parole „Kauft nicht bei Juden“ geweckt.

Die Entscheidung des SWR wurde auch von Politikern und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterstützt. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, forderte vom SWR Aufklärung und betonte, dass antiisraelischer Boykottaktivismus nicht mit journalistischen Funktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinbar sei.

Die Reaktionen auf Fares‘ Video waren durchweg negativ. Hasnain Kazim, Autor und Schriftsteller, kritisierte Fares‘ Aktion scharf und bezeichnete sie als „Wahnsinn“. Der SWR begründete seine Entscheidung damit, dass Fares‘ Post nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit beim Sender entstanden sei. Dennoch habe sie die Neutralitätspflicht eines Moderators verletzt und somit das Vertrauen in ihre journalistische Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Helen Fares ist bekannt als Journalistin, Aktivistin, Moderatorin, Podcasterin und Psychologin im Bereich Wirtschaft. Sie war Teil des festen Moderationsteams der digitalen Debatten-Sendung „MixTalk“ beim SWR. Ihre politischen Äußerungen und Aktivitäten in den sozialen Medien haben jedoch zu ihrer Entlassung geführt.

#BoykottIsrael #SWR #HelenFares #ModeratorEntlassen #meinungsfreit #gazza #palästina #israil #Deutschland #Europa

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Politik

Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative

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Bern- Am 9. Juni 2024 stimmt die Bevölkerung über die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab. Diese fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherungsprämien aufwenden muss. Die dafür nötigen Prämienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Beiträge so mehrheitlich vom Bund übernommen werden müssten. Zudem enthält die Initiative keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Der Bundesrat bevorzugt den ausgewogeneren indirekten Gegenvorschlag.

Die Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» verlangt, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens einer versicherten Person ausmachen dürfen. Dafür müssten Bund und Kantone die Prämien stärker verbilligen. Die Beiträge müssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund finanziert werden. Die Kantone würden den Rest übernehmen. Im Jahr 2020 hätte die Initiative bei Annahme zu Mehrkosten von 3,5 bis 5 Milliarden Franken für Bund und Kantone geführt.



Argumente des Initiativkomitees
Das Initiativkomitee will die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger schützen, indem die Krankenversicherungsprämien auf 10 Prozent des verfügbaren Einkommens gedeckelt werden. Laut dem Initiativkomitee würde dies nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien zugutekommen. Bei Annahme der Initiative verlagere sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten von den Prämienzahlenden auf die politischen Behörden. Bund und Kantone hätten einen Anreiz, Preissenkungen und Kostendämpfung im Gesundheitswesen voranzutreiben.



Argumente von Bundesrat und Parlament
Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Prämien-Entlastungs-Initiative ab, da sie nur bei der Prämienfinanzierung ansetzt und keinen direkten Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten enthält. Zudem verlangt die Initiative, dass die Prämienverbilligungen mehrheitlich vom Bund getragen werden, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheidungen beeinflusst werden.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien ein Problem darstellt. Er stellt aber auch fest, dass manche Kantone in den letzten Jahren ihren Prämienverbilligungsbeitrag nicht im gleichen Masse erhöht haben wie der Bund. Dieser passt seinen Beitrag an den Anstieg der Gesundheitskosten an.

Im Jahr 2020 belief sich der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken und der Beitrag der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Die kantonalen Beiträge variieren jedoch stark je nach Kanton. Im Jahr 2020 lagen die Beiträge der Kantone an die Prämienverbilligungen zwischen 12 und 67 Prozent, wobei der Bund jeweils den Rest beisteuerte.

Gegenvorschlag mit kostendämpfendem Anreiz
Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie möchten jedoch wirksamer und nachhaltiger auf die finanzielle Belastung der Haushalte durch die Prämien einwirken. Sie legen daher einen indirekten Gegenvorschlag vor, der die Höhe der von einem Kanton zu entrichtenden Prämienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten koppelt.

So müssten Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr zahlen als Kantone mit tieferen Kosten. Dadurch erhalten sie einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP einzudämmen. Gelingt es einem Kanton, das Kostenwachstum in seinem Hoheitsgebiet zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, dann spart er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung.

Nach Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) hätten mit dem Gegenvorschlag die Mehrkosten für die Kantone im Jahr 2020 mindestens 360 Millionen Franken betragen, zusätzlich zu den effektiv bezahlten 2,6 Milliarden Franken. Für den Bund brächte der Gegenvorschlag keine Mehrkosten; sein Beitrag würde weiterhin nach der bestehenden Regelung jährlich angepasst.

Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird.

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