{"id":2007,"date":"2024-12-27T21:27:42","date_gmt":"2024-12-27T18:27:42","guid":{"rendered":"https:\/\/isvicreninsesi.ch\/de\/?p=2007"},"modified":"2024-12-27T21:28:13","modified_gmt":"2024-12-27T18:28:13","slug":"fragen-und-antworten-zum-einbuergerungsgesuch-im-kanton-zuerich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/isvicreninsesi.ch\/de\/fragen-und-antworten-zum-einbuergerungsgesuch-im-kanton-zuerich\/","title":{"rendered":"FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM EINB\u00dcRGERUNGSGESUCH IM KANTON Z\u00dcRICH"},"content":{"rendered":"\n<p>Interview: <em><a href=\"https:\/\/www.instagram.com\/cemil_baysal\" title=\"Cemil Baysal\">Cemil Baysal<\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Im Kanton Z\u00fcrich gibt es zahlreiche Fragen zur Einb\u00fcrgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zust\u00e4ndige Stelle im Kanton Z\u00fcrich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der h\u00e4ufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage :<\/strong> Gibt es einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einb\u00fcrgerung?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Ja, es gibt einen Unterschied. Die erleichterte Einb\u00fcrgerung ist nur f\u00fcr bestimmte Personengruppen m\u00f6glich, wie zum Beispiel f\u00fcr Eheleute von Schweizerinnen und Schweizern, die bereits zum Zeitpunkt der Hochzeit das Schweizer B\u00fcrgerrecht besa\u00dfen. Diese Einb\u00fcrgerung erfolgt \u00fcber das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) in Bern. Wir vom Gemeindeamt sind f\u00fcr die ordentlichen Einb\u00fcrgerungen im Kanton Z\u00fcrich zust\u00e4ndig. Alle weiteren Antworten beziehen sich auf den ordentlichen Einb\u00fcrgerungsprozess.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Wie lange muss man in der Schweiz leben, um einen Antrag auf ordentliche Einb\u00fcrgerung stellen zu k\u00f6nnen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Eine Person muss grunds\u00e4tzlich 10 Jahre in der Schweiz gewohnt haben, um einen Antrag auf ordentliche Einb\u00fcrgerung zu stellen. Diese 10 Jahre m\u00fcssen jedoch nicht am St\u00fcck sein. Es z\u00e4hlen auch fr\u00fchere Aufenthalte. Wichtig ist, dass mindestens 3 der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in der Schweiz verbracht wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Z\u00e4hlt jeder Aufenthalt in der Schweiz f\u00fcr diese 10 Jahre?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Nicht jeder Aufenthalt z\u00e4hlt gleich. F\u00fcr die Berechnung der Aufenthaltsdauer kommt es auf die Aufenthaltsbewilligung an. Aufenthalte mit einer B- oder C-Bewilligung werden vollst\u00e4ndig ber\u00fccksichtigt, Aufenthalte mit einer F-Bewilligung nur zur H\u00e4lfte, und Aufenthalte mit einer L- oder N-Bewilligung z\u00e4hlen gar nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Wie wird der Aufenthalt f\u00fcr Kinder zwischen 8 und 18 Jahren ber\u00fccksichtigt?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> F\u00fcr Kinder zwischen 8 und 18 Jahren wird die Aufenthaltsdauer doppelt gez\u00e4hlt, was bedeutet, dass sie bereits fr\u00fcher einen Antrag stellen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> K\u00f6nnen Kinder zusammen mit ihren Eltern eingeb\u00fcrgert werden?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Ja, Kinder k\u00f6nnen sich zusammen mit einem Elternteil einb\u00fcrgern lassen, wenn sie mit diesem zusammenwohnen und der Elternteil das Kind zu etwa 50% betreut. Es ist nicht erforderlich, dass das Kind an der gleichen Adresse gemeldet ist. In diesem Fall muss das Kind die 10 Jahre nicht selbst erf\u00fcllen, und es braucht keine C-Bewilligung. Wenn sich ein Kind jedoch alleine einb\u00fcrgern l\u00e4sst, muss es die 10 Jahre selbst erf\u00fcllen und eine C-Bewilligung haben. Zudem m\u00fcssen bei Kindern unter 18 Jahren alle sorgeberechtigten Personen der Einb\u00fcrgerung zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Wie lange muss man im Kanton Z\u00fcrich wohnen, um die Staatsb\u00fcrgerschaft zu beantragen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Eine Person muss mindestens 2 Jahre in der gleichen Gemeinde im Kanton Z\u00fcrich wohnen, wobei diese 2 Jahre unmittelbar vor der Antragstellung liegen m\u00fcssen. Fr\u00fchere Aufenthalte in derselben Gemeinde z\u00e4hlen nicht. F\u00fcr Personen unter 25 Jahren reicht es, wenn sie 2 Jahre im Kanton Z\u00fcrich gewohnt haben, unabh\u00e4ngig davon, in welcher Gemeinde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Kann jemand ohne eine C-Bewilligung einen Antrag auf Staatsb\u00fcrgerschaft stellen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Nein, eine ordentliche Einb\u00fcrgerung ist nur mit einer C-Bewilligung m\u00f6glich. Eine B-Bewilligung reicht nicht aus, es sei denn, das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil eingeb\u00fcrgert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Welche Geb\u00fchren fallen f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung an?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> F\u00fcr eine ordentliche Einb\u00fcrgerung fallen 3 Geb\u00fchren an: eine Geb\u00fchr f\u00fcr die Gemeinde, eine Geb\u00fchr f\u00fcr den Kanton und eine Geb\u00fchr f\u00fcr das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM). Die H\u00f6he der Gemeindegeb\u00fchr variiert je nach Gemeinde. Generell gilt jedoch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Personen unter 20 Jahren zahlen keine Geb\u00fchr.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen unter 25 Jahren zahlen nur die H\u00e4lfte der Geb\u00fchr.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Geb\u00fchr des Kantons betr\u00e4gt 500 CHF pro Person, wobei Personen unter 25 Jahren nur 250 CHF zahlen. Personen unter 20 Jahren m\u00fcssen auch beim Kanton keine Geb\u00fchr zahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Beim Bund betr\u00e4gt die Geb\u00fchr 100 CHF f\u00fcr eine ordentliche Einb\u00fcrgerung. Ehepaare zahlen insgesamt 150 CHF, und Personen unter 18 Jahren zahlen 50 CHF.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Gibt es eine Sprachvoraussetzung f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Ja, f\u00fcr die Einb\u00fcrgerung im Kanton Z\u00fcrich m\u00fcssen Antragsteller ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen (A2 schriftlich und B1 m\u00fcndlich gem\u00e4\u00df dem Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Referenzrahmen). Ein offizielles Sprachzertifikat muss in der Regel eingereicht werden, es sei denn:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Person hat Deutsch als Muttersprache.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Person hat mindestens 5 Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz mit deutscher Unterrichtssprache besucht.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Person hat eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (Lehre, Gymnasium) oder Terti\u00e4rstufe (Bachelor, Master) in deutscher Sprache abgeschlossen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem m\u00fcssen Antragsteller Kenntnisse \u00fcber die Geografie, Geschichte sowie die politischen und gesellschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der Schweiz und des Kantons Z\u00fcrich nachweisen, meist durch einen Grundkenntnistest. Personen, die mindestens 5 Jahre in der Schweiz die obligatorische Schule besucht haben oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II abgeschlossen haben, m\u00fcssen diesen Test nicht ablegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie finden Informationen zum Grundkenntnistest auf unserer Website:&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/migration-integration\/einbuergerung\/grundkenntnistest.html\">https:\/\/www.zh.ch\/de\/migration-integration\/einbuergerung\/grundkenntnistest.html<\/a>. Sie finden dort einen \u00dcbungstest und alle Fragen, die am Grundkenntnistest vorkommen k\u00f6nnen. Es gibt auch eine Brosch\u00fcre, mit der eine Person f\u00fcr den Test \u00fcben kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frage:<\/strong> Wie kann man den Antrag auf Einb\u00fcrgerung stellen?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Antwort von Kanton Z\u00fcrich:<\/strong> Der Antrag auf Einb\u00fcrgerung kann \u00fcber unser Online-Tool eingereicht werden: <a href=\"https:\/\/naturalization.services.zh.ch\">naturalization.services.zh.ch<\/a>. Es m\u00fcssen nur zwei Dokumente eingereicht werden:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Ein aktueller Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister.<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Nachweis \u00fcber die aktuelle T\u00e4tigkeit (z.B. eine Arbeitgeberbescheinigung, Schulbest\u00e4tigung oder ein Verm\u00f6gensnachweis).<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Vor der Antragstellung muss sich die Person im Schweizerischen Zivilstandsregister eintragen lassen, was durch ein Gesuch beim Zivilstandsamt des Wohnorts erfolgt. Erst nach der Eintragung kann der Antrag auf Einb\u00fcrgerung gestellt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interview: Cemil Baysal Im Kanton Z\u00fcrich gibt es zahlreiche Fragen zur Einb\u00fcrgerung, und deshalb haben wir uns direkt an die zust\u00e4ndige Stelle im Kanton Z\u00fcrich gewandt, um detaillierte Informationen zu erhalten. Hier sind die Antworten auf einige der h\u00e4ufigsten Fragen zum Thema Schweizer Staatsb\u00fcrgerschaft. 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