{"id":1838,"date":"2024-04-09T11:35:00","date_gmt":"2024-04-09T08:35:00","guid":{"rendered":"https:\/\/isvicreninsesi.ch\/de\/?p=1838"},"modified":"2024-04-09T13:35:59","modified_gmt":"2024-04-09T10:35:59","slug":"bundesrat-empfiehlt-ablehnung-der-praemien-entlastungs-initiative","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/isvicreninsesi.ch\/de\/bundesrat-empfiehlt-ablehnung-der-praemien-entlastungs-initiative\/","title":{"rendered":"Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\"><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Bern-\u00a0<\/strong>Am 9. Juni 2024 stimmt die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Volksinitiative \u00abMaximal 10 Prozent des Einkommens f\u00fcr die Krankenkassenpr\u00e4mien (Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative)\u00bb ab. Diese fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verf\u00fcgbaren Einkommens f\u00fcr die Krankenversicherungspr\u00e4mien aufwenden muss. Die daf\u00fcr n\u00f6tigen Pr\u00e4mienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, weil die Beitr\u00e4ge so mehrheitlich vom Bund \u00fcbernommen werden m\u00fcssten. Zudem enth\u00e4lt die Initiative keinen direkten Anreiz zur D\u00e4mpfung der Gesundheitskosten. Der Bundesrat bevorzugt den ausgewogeneren indirekten Gegenvorschlag.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Volksinitiative \u00abMaximal 10 Prozent des Einkommens f\u00fcr die Krankenkassenpr\u00e4mien (Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative)\u00bb verlangt, dass die Pr\u00e4mien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) h\u00f6chstens 10 Prozent des verf\u00fcgbaren Einkommens einer versicherten Person ausmachen d\u00fcrfen. Daf\u00fcr m\u00fcssten Bund und Kantone die Pr\u00e4mien st\u00e4rker verbilligen. Die Beitr\u00e4ge m\u00fcssten zu mindestens zwei Dritteln vom Bund finanziert werden. Die Kantone w\u00fcrden den Rest \u00fcbernehmen. Im Jahr 2020 h\u00e4tte die Initiative bei Annahme zu Mehrkosten von 3,5 bis 5 Milliarden Franken f\u00fcr Bund und Kantone gef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><br><br><strong>Argumente des Initiativkomitees<\/strong><br>Das Initiativkomitee will die Kaufkraft der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sch\u00fctzen, indem die Krankenversicherungspr\u00e4mien auf 10 Prozent des verf\u00fcgbaren Einkommens gedeckelt werden. Laut dem Initiativkomitee w\u00fcrde dies nicht nur Personen mit tiefen L\u00f6hnen, sondern auch Haushalten mit mittleren Einkommen und Familien zugutekommen. Bei Annahme der Initiative verlagere sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten von den Pr\u00e4mienzahlenden auf die politischen Beh\u00f6rden. Bund und Kantone h\u00e4tten einen Anreiz, Preissenkungen und Kostend\u00e4mpfung im Gesundheitswesen voranzutreiben.<\/p>\n\n\n\n<p><br><br><strong>Argumente von Bundesrat und Parlament<\/strong><br>Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative ab, da sie nur bei der Pr\u00e4mienfinanzierung ansetzt und keinen direkten Anreiz zur D\u00e4mpfung der Gesundheitskosten enth\u00e4lt. Zudem verlangt die Initiative, dass die Pr\u00e4mienverbilligungen mehrheitlich vom Bund getragen werden, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheidungen beeinflusst werden.<br><br>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Belastung der Schweizer Haushalte durch die Krankenversicherungspr\u00e4mien ein Problem darstellt. Er stellt aber auch fest, dass manche Kantone in den letzten Jahren ihren Pr\u00e4mienverbilligungsbeitrag nicht im gleichen Masse erh\u00f6ht haben wie der Bund. Dieser passt seinen Beitrag an den Anstieg der Gesundheitskosten an.<br><br>Im Jahr 2020 belief sich der Bundesbeitrag an die Pr\u00e4mienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken und der Beitrag der Kantone auf 2,6 Milliarden Franken. Die kantonalen Beitr\u00e4ge variieren jedoch stark je nach Kanton. Im Jahr 2020 lagen die Beitr\u00e4ge der Kantone an die Pr\u00e4mienverbilligungen zwischen 12 und 67 Prozent, wobei der Bund jeweils den Rest beisteuerte.<br><br><strong>Gegenvorschlag mit kostend\u00e4mpfendem Anreiz<\/strong><br>Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative. Sie m\u00f6chten jedoch wirksamer und nachhaltiger auf die finanzielle Belastung der Haushalte durch die Pr\u00e4mien einwirken. Sie legen daher einen indirekten Gegenvorschlag vor, der die H\u00f6he der von einem Kanton zu entrichtenden Pr\u00e4mienverbilligungen an dessen Gesundheitskosten koppelt.<br><br>So m\u00fcssten Kantone mit hohen Gesundheitskosten mehr zahlen als Kantone mit tieferen Kosten. Dadurch erhalten sie einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP einzud\u00e4mmen. Gelingt es einem Kanton, das Kostenwachstum in seinem Hoheitsgebiet zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, dann spart er auch bei den Ausgaben f\u00fcr die Pr\u00e4mienverbilligung.<br><br>Nach Sch\u00e4tzungen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) h\u00e4tten mit dem Gegenvorschlag die Mehrkosten f\u00fcr die Kantone im Jahr 2020 mindestens 360 Millionen Franken betragen, zus\u00e4tzlich zu den effektiv bezahlten 2,6 Milliarden Franken. F\u00fcr den Bund br\u00e4chte der Gegenvorschlag keine Mehrkosten; sein Beitrag w\u00fcrde weiterhin nach der bestehenden Regelung j\u00e4hrlich angepasst.<br><br>Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bek\u00e4mpft wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bern-\u00a0Am 9. Juni 2024 stimmt die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Volksinitiative \u00abMaximal 10 Prozent des Einkommens f\u00fcr die Krankenkassenpr\u00e4mien (Pr\u00e4mien-Entlastungs-Initiative)\u00bb ab. Diese fordert, dass niemand mehr als 10 Prozent seines verf\u00fcgbaren Einkommens f\u00fcr die Krankenversicherungspr\u00e4mien aufwenden muss. Die daf\u00fcr n\u00f6tigen Pr\u00e4mienverbilligungen sollen mindestens zu zwei Dritteln vom Bund und der Rest von den Kantonen finanziert werden. 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